Abschreibungsarten > Anhang: Beschreibung der Abschreibungsverfahren 

In diesem Dokument werden die wichtigsten Grundsätze bei der Berechnung bestimmter Standard-Abschreibungsverfahren erläutert.

UL - Straight line

Dieses lineare Abschreibungsverfahren wird in Großbritannien und den USA angewandt.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Abhängig von der Art der anteiligen Berechnung (pro rata temporis), wie sie vom Benutzer im Abschreibungsplan spezifiziert wurde: 

  • Wenn pro rata = Monat (Month)                    -->   Ausgangspunkt = 1. Tag des Monats des Abschreibungsbeginns (1) 
  • Wenn pro rata = ½ Monat (Mid-Month)                    -->   Ausgangspunkt = Mitte des Monats des Abschreibungsbeginns (2)   
  • Wenn pro rata = ½ Quartal (Mid-Quarter)                    -->   Ausgangspunkt = Mitte des Quartals des Abschreibungsbeginns (3)
  • Wenn pro rata =  ½ Jahr (Half-Year)      -->   ½ Jahresabschreibung im Geschäftsjahr der Anschaffung (4)
     

(1) Unabhängig vom Tag des Abschreibungsbeginns
(2) Unabhängig vom Tag des Abschreibungsbeginns, auch, wenn dieser der Monatserste ist
(3) Unabhängig vom Tag des Abschreibungsbeginns, auch, wenn dieser der Quartalserste ist
(4) Unabhängig vom Tag des Abschreibungsbeginns und von der Dauer des Geschäftsjahres

Dauer

Die Dauer wird in Hundertsteljahren vorgegeben.

Satz

Der Abschreibungssatz kann nicht vom Benutzer erfasst werden. Er wird automatisch wie folgt bestimmt: 1 / Dauer

Abschreibungsende

Das Abschreibungsende hängt von der Art der anteiligen Berechnung (pro rata temporis) ab:

  • Wenn pro rata temporis = ½ Jahr:

    Abschreibungsende = 1. Tag des Monats des Beginns des Geschäftsjahres, das auf das Geschäftsjahr der Anschaffung folgt

    + (Abschreibungsdauer – 0,5)
    Es ergibt sich der letzte Tag eines Monats.

  • Wenn pro rata temporis = Monat:

    Abschreibungsende = erster Tag des Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt + Abschreibungsdauer
     
    Es ergibt sich der letzte Tag eines Monats.
     
  • Wenn pro rata temporis = ½ Monat:
     
    Abschreibungsende =
    Monatserster desjenigen Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt + Abschreibungsdauer + 0,5 Monate
     
    Es ergibt sich der 15. eines Monats.
     
  • Wenn pro rata temporis = ½ Quartal:
     
    Abschreibungsende =
    Erster Tag desjenigen Quartals, in dem der Abschreibungsbeginn liegt + Abschreibungsdauer + 0,5 Quartal
     
    Es ergibt sich eine Quartalsmitte.

Berechnungsbeispiele für das Abschreibungsende

Beginndatum

Dauer

Endedatum

01/01/2005

3 Jahre und ½ Jahr 

30/06/2008

14/10/2005

3,25 und ½ Jahr 

30/09/2008

01/01/2005

5,33 und Monat 

30/04/2010

01/01/2005

3 und ½ Monat 

15/01/2008

08/11/2005

3,25 und ½ Monat 

15/02/2009

01/01/2005

3 und ½ Quartal 

15/02/2008

08/12/2005

3 und ½ Quartal 

15/11/2008

 

Pro rata temporis

Die Art der anteiligen Berechnung (pro rata temporis) kann vom Benutzer spezifiziert oder muss über Zuordnungen definiert werden (wenn dieses Verfahren selbst über Zuordnungen definiert ist). Der Beschleunigungssatz kann mit der Aktion Verfahrensänderunggeändert werden.

Folgende Werte sind möglich:

  • Pro rata = Monat               (Month)
  • Pro rata = ½ Monat           (Mid-Month)
  • Pro rata = ½ Quartal          (Mid-Quarter)
  • Pro rata = ½ Jahr            (Half-Year)

AfA

Die AfA beträgt:

 Abschreibungswert * Abschreibungssatz * pro rata temporis (1) 

Hinweise :

(1) Die anteilige Berechnung erfolgt entweder nach halben Jahren, Monaten, halben Monaten oder halben Quartalen.

- Abschreibungswert = (Bruttowert – Restwert)
 - Wenn Abschreibungsende = Geschäftsjahresende und wenn der Inventarartikel vor dem Abschreibungsende nicht abgeht, entspricht die AfA im Geschäftsjahrdem Nettoabschreibungswert. - Ist der
Nettoabschreibungswert
größer ist als 0 und die restliche Abschreibungsdauer 0 beträgt (Abschreibungsende < Geschäftsjahresbeginn), dann entspricht die AfA im Geschäftsjahr dem Nettoabschreibungsbetrag, damit die Abschreibung abgeschlossen ist. Die AfA im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung  hängt von der Art der anteiligen Berechnung (pro rata temporis) ab: - Wenn pro rata = ½ Jahr, dann entspricht die AfA im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung der halben AfA im Geschäftsjahr.

Dies gilt auch, wenn der Inventarartikel im Geschäftsjahr seines Abschreibungsendes abgegangen ist.Wenn die Länge des Geschäftsjahres von 12 Monaten verschieden ist, wird analog gerechnet.

  • Wenn pro rata = Monat, dann wird die AfA bis zum Ende desjenigen Monats berechnet, der vor dem Abgangsmonat liegt; liegt der Abgang auf einem Monatsletzten, wird die AfA bis zum Abgangstag berechnet.
    Wenn pro rata = ½ Monat, dann wird die AfA bis zur Mitte des Abgangsmonats berechnet; für den Abgangsmonat wird also eine halbe AfA berechnet.
    Wenn pro rata = ½ Quartal, dann entspricht die AfA im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung dem Produkt aus der AfA im Geschäftsjahr und einem Prozentsatz, der sich nach dem Abgangsquartal im Geschäftsjahr richtet:
  •  
  • -  12,50 % (1 ½ Quartale / 8), wenn das Abgangsdatum im 1. Quartal liegt
  • -  37,50 % (3 ½ Quartale / 8), wenn das Abgangsdatum im 2. Quartal liegt
    -  62,50 % (5 ½ Quartale / 8), wenn das Abgangsdatum im 3. Quartal liegt
    -  87,50 % (7 ½ Quartale / 8), wenn das Abgangsdatum im 4. Quartal liegt
    Diese Vorschrift kann durch die
    Abgangsregeln
    aufgeweicht werden:

    Abgang zum Ende des vorherigen Geschäftsjahresund Abgang zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres .

Umlage der AfA im Geschäftsjahr auf die Perioden

Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf diese Perioden umgelegt. Die Umlageregel richtet sich nach der Art der anteiligen Berechnung:

  • Pro rata temporis = ½ Jahr oder Monat
     In diesem Fall beginnt die Halteperiode am 1. Tag des Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt.
     
    AfA Periode AfA Periode = 
                               *( Σ p1 bis pc (Anzahl von Monaten, in denen der Inventarartikel gehalten wird )
                                 /Σ p1 bis pf (Anzahl von Monaten, in denen der Inventarartikel gehalten wird) )
                                 -Abschreibungssumme Vorperioden
  • Pro rata temporis = ½ Monat oder ½ Quartal
     In diesem Fall beginnt die Halteperiode:
     
    - Wenn pro rata = ½ Monat: in der Mitte des Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt
    - Wenn pro rata = ½ Quartal: in der Mitte des Quartals, in dem der Abschreibungsbeginn liegt (d. h. in der Mitte des 2. Monats des Quartals)
     
    AfA Periode AfA Periode = 
                               *( Σ p1 bis pc (Anzahl von Monaten, in denen der Inventarartikel gehalten wird )
                                 /Σ p1 bis pf (Anzahl von Monaten, in denen der Inventarartikel gehalten wird) )
                                 -Abschreibungssumme Vorperioden

p1 bis pc = erste Halteperiode des Geschäftsjahres bis inklusive aktuelle Periode (1)
p1 bis pf = 1. Halteperiode im Geschäftsjahr bis letzte Halteperiode im Geschäftsjahr

(1) Ausnahme: Der Inventarartikel ist im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode abgegangen oder wurde im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode vollständig abgeschrieben. Ermittelt wird also diejenige Periode, die dem Minimum aus folgenden drei Perioden entspricht:
-  Periode des Abschreibungsendes , wenn das Abschreibungsende im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
-  Abgangsperiode, wenn dasAbgangsdatum im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
- aktuelle Periode

..\FCT\SEEINFO  - Das Periodengewicht geht in dieses Abschreibungsverfahren nicht ein.

Abschreibungsplan anpassen

  • Änderung im Geschäftsjahr der Anschaffung (= Geschäftsjahr, in dem der Abschreibungsbeginn liegt): 
     
    - Das Abschreibungsverfahren bleibt Straight line
    -
    Die AfA des Geschäftsjahres wird mit den neuen Vorgaben neu berechnet
    - Die Abweichung der AfA im Geschäftsjahr wird von den nicht abgeschlossenen Perioden auf "natürliche Weise" absorbiert
  •  Änderung in einem Geschäftsjahr, das nach dem Geschäftsjahr der Anschaffung liegt, Neubewertung des Abschreibungswerts oder Wertminderung:
    - Das Abschreibungsverfahren wird von Straight line auf Restwert
    geändert
    -  Bei Wertminderung wird die Anpassung zu Beginn der Folgeperiode durchgeführt. Bei allen anderen Änderungen (Verfahrensänderung, Aktualisierung der Abschreibungsbasis, Neubewertung) wird die Anpassung des Abschreibungsplans zu Beginn der aktuellen Periode durchgeführt. 

- Die AfA im Geschäftsjahr beträgt also:
Abschreibungssumme aus den abgeschlossenen Perioden
+Die AfA auf den "Restwert" wird nach der Anpassung des Abschreibungsplans berechnet

Beispiele

1. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10 000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 14/02/2005
  •  Abschreibungsdauer: 7 Jahre --> Satz: (1/7)  = 14,28571 %
  • Typ pro rata temporis: ½ Jahr --> Abschreibungsende: 30/06/2012
     

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005

10 000,00

(1)   714,29

714 ,29

01/01/2006 – 31/12/2006

9 285,71

(2) 1 428,57

2 142,86

01/01/2007 – 31/12/2007

7 857,14

(2) 1 428,57 

3 571,43

01/01/2008 – 31/12/2008

6 248,57

(2) 1 428,57 

5 000,00

01/01/2009 – 31/12/2009

5 000,00

(2) 1 428,57 

6 428,57

01/01/2010 – 31/12/2010

3 571,43

(2) 1 428,57 

7 857,14

01/01/2011 – 31/12/2011

2 142,86

(2) 1 428,57 

9 285,71

01/01/2012 – 31/12/2012

714,29

(3) 714,29

10 000,00

(1)  (10 000,00 * 14,28571 %) / 2 = 714,29
(2)  10 000,00 * 14,28571 % = 1 428,57
(3)  10 000,00 – 9 285,71 = 714,29

2. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10 000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 14/02/2005
  •  Abschreibungsdauer: 7 Jahre --> Satz: (1/7)  = 14,28571 %
  • Pro rata temporis = Monat --> Abschreibungsende: 31/01/2012

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005

10 000,00

(1) 1 309,52

1 309,52

01/01/2006 – 31/12/2006

8 690,48

(2) 1 428,57

2 738,09

01/01/2007 – 31/12/2007

7 261,91

(2) 1 428,57 

4 166,66

01/01/2008 – 31/12/2008

5 833,34

(2) 1 428,57 

5 595,23

01/01/2009 – 31/12/2009

4 404,77

(2) 1 428,57 

7 023,80

01/01/2010 – 31/12/2010

2 976,20

(2) 1 428,57 

8 452,37

01/01/2011 – 31/12/2011

1 547,63

(2) 1 428,57 

9 880,94

01/01/2012 – 31/12/2012

119,06

(3) 119,06

10 000,00

(1)  10 000,00 * 14,28571 % * 11/12 = 1 309,52
(2)  10 000,00 * 14,28571 % = 1 428,57
(3)  10 000,00 – 9 880,94 = 119,06

3. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10 000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 14/02/2005
  •  Abschreibungsdauer: 7 Jahre --> Satz: (1/7)  = 14,28571 %
  • Typ pro rata temporis: ½ Monat --> Abschreibungsende: 15/02/2012

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005
             Quartal 1
             Quartal 2 
             Quartal 3
             Quartal 4

10 000,00

(1) 1 250,00
(4)    178,57
(5)    357,14
(6)    357,15
   (7)    357,14

1 250,00

01/01/2006 – 31/12/2006

8 750,00

(2)  1 428,57

2 678,57

01/01/2007 – 31/12/2007

7 321,43

(2) 1 428,57 

4 107,14

01/01/2008 – 31/12/2008

5 892,86

(2) 1 428,57 

5 535,71

01/01/2009 – 31/12/2009

4 464,29

(2) 1 428,57 

6 964,28

01/01/2010 – 31/12/2010

3 035,72

(2) 1 428,57 

8 392,85

01/01/2011 – 31/12/2011

1 607,15

(2) 1 428,57 

9 821,42

01/01/2012 – 31/12/2012

178,58

(3)   178,58

10 000,00

(1) 10 000,00 * 14,28571 % * 21 ½ Monate / 24 ½ Monate = 1 250,00
(2) 10 000,00 * 14,28571 % = 1 428,57
(3) 10 000,00 – 9 821,42 = 178,58
(4) 1 250,00 * 3/21 = 178,57 (3/21, da der Inventarartikel im Quartal 3 ½ Monate gehalten wurde)
(5) 1 250,00 * 9/21 = 535,71 – 178,57 = 357,14
(6) 1 250,00 * 15/21 = 892,86 – 535,71 = 357,15
(7) 1 250,00 * 21/21 = 1 250,00 – 892,86 = 357,14

UD - Declining Balance

Dieses degressive Abschreibungsverfahren wird in Großbritannien und den USA angewandt.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Abhängig von der Art der anteiligen Berechnung (pro rata temporis), wie sie vom Benutzer im Abschreibungsplan spezifiziert wurde: 

  • Wenn pro rata = Monat (Month)                    -->   Ausgangspunkt = 1. Tag des Monats des Abschreibungsbeginns (1) 
  • Wenn pro rata = ½ Monat (Mid-Month)                    -->   Ausgangspunkt = Mitte des Monats des Abschreibungsbeginns (2)   
  • Wenn pro rata = ½ Quartal (Mid-Quarter)                    -->   Ausgangspunkt = Mitte des Quartals des Abschreibungsbeginns (3)
  • Wenn pro rata =  ½ Jahr (Half-Year)      -->   ½ Jahresabschreibung im Geschäftsjahr der Anschaffung (4)

(1) Unabhängig vom Tag des Abschreibungsbeginns
(2) Unabhängig vom Tag des Abschreibungsbeginns, auch, wenn dieser der Monatserste ist
(3) Unabhängig vom Tag des Abschreibungsbeginns, auch, wenn dieser der Quartalserste ist
(4) Unabhängig vom Tag des Abschreibungsbeginns und von der Dauer des Geschäftsjahres

Dauer

Die Dauer wird in Hundertsteljahren vorgegeben.

Beispiele :

  • 5 für 5 Jahre
  • 3,5 für 3 Jahre und 6 Monate
  • 6,66 für 6 Jahre und 8 Monate

Satz

Der Abschreibungssatz kann nicht vom Benutzer erfasst werden. Er wird automatisch wie folgt in Abhängigkeit von einem Beschleunigungskoeffizienten berechnet:

( 1 / Dauer ) * Beschleunigungskoeffizient

Dieser Beschleunigungskoeffizient kann vom Benutzer spezifiziert oder über Zuordnungen definiert werden (insbesondere, wenn dieses Verfahren selbst über Zuordnungen definiert ist). Der Beschleunigungssatz kann mit der Aktion Verfahrensänderunggeändert werden.

Entspricht dem Degressivitätsfaktor des französischen degressiven Abschreibungsverfahrens. Er kann folgende Werte annehmen:
-  1,25
- 1,50
- 1,75
-  2

Abschreibungsende

Das Abschreibungsende hängt von der Art der anteiligen Berechnung (pro rata temporis) ab:

  • Wenn pro rata temporis = ½ Jahr:

    Abschreibungsende = 1. Tag des Monats des Beginns des Geschäftsjahres, das auf das Geschäftsjahr der Anschaffung folgt

    + (Abschreibungsdauer - 0,5)
    Es ergibt sich der letzte Tag eines Monats.

  • Wenn pro rata temporis = Monat:

    Abschreibungsende = erster Tag des Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt + Abschreibungsdauer
     
    Es ergibt sich der letzte Tag eines Monats.
     
  • Wenn pro rata temporis = ½ Monat:
     
    Abschreibungsende =
    Monatserster desjenigen Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt + Abschreibungsdauer + 0,5 Monate
     
    Es ergibt sich der 15. eines Monats.
     
  • Wenn pro rata temporis = ½ Quartal:
     
    Abschreibungsende =
    Erster Tag desjenigen Quartals, in dem der Abschreibungsbeginn liegt + Abschreibungsdauer + 0,5 Quartal
     
    Es ergibt sich eine Quartalsmitte.
     

Berechnungsbeispiele für das Abschreibungsende

Beginndatum

Dauer

Endedatum

01/01/2005

3 Jahre und ½ Jahr 

30/06/2008

14/10/2005

3,25 und ½ Jahr 

30/09/2008

01/01/2005

5,33 und Monat 

30/04/2010

01/01/2005

3 und ½ Monat 

15/01/2008

08/11/2005

3,25 und ½ Monat 

15/02/2009

01/01/2005

3 und ½ Quartal 

15/02/2008

08/12/2005

3 und ½ Quartal 

15/11/2008

Pro rata temporis

Die Art der anteiligen Berechnung (pro rata temporis) kann vom Benutzer spezifiziert oder muss über Zuordnungen definiert werden (wenn dieses Verfahren selbst über Zuordnungen definiert ist). Der Beschleunigungssatz kann mit der Aktion Verfahrensänderunggeändert werden.

Folgende Werte sind möglich:

  • Pro rata = Monat               (Month)
  • Pro rata = ½ Monat           (Mid-Month)
  • Pro rata = ½ Quartal          (Mid-Quarter)
  • Pro rata = ½ Jahr            (Half-Year)

AfA

Die AfA entspricht dem größeren der beiden folgenden Werte:

  • Nettoabschreibungswert * Satz * pro rata temporis
  • Nettoabschreibungswert * (Haltedauer im Geschäftsjahr / restliche Abschreibungsdauer)

 Hinweise :

- Nettoabschreibungswert = (Nettowert – Restwert)

- Restliche Abschreibungsdauer = Dauer des Intervalls [Geschäftsjahresbeginn - Abschreibungsende]
 
- Wenn Abschreibungsende = Geschäftsjahresende und wenn der Inventarartikel vor dem Abschreibungsende nicht abgeht, entspricht die AfA im Geschäftsjahrdem Nettoabschreibungswert.  -
Ist der
Nettoabschreibungswert
größer ist als 0 und die restliche Abschreibungsdauer 0 beträgt (Abschreibungsende < Geschäftsjahresbeginn), dann entspricht die AfA im Geschäftsjahr demNettoabschreibungswert , damit die Abschreibung abgeschlossen ist. Die AfA im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung  hängt von der Art der anteiligen Berechnung (pro rata temporis) ab:

- Wenn pro rata = ½ Jahr, dann entspricht die AfA im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung der halben AfA im Geschäftsjahr.Dies gilt auch, wenn der Inventarartikel im Geschäftsjahr seines Abschreibungsendes abgegangen ist.

  • Wenn die Länge des Geschäftsjahres von 12 Monaten verschieden ist, wird analog gerechnet.
    Wenn pro rata = Monat, dann wird die AfA bis zum Ende desjenigen Monats berechnet, der vor dem Abgangsmonat liegt; liegt der Abgang auf einem Monatsletzten, wird die AfA bis zum Abgangstag berechnet.
    Wenn pro rata = ½ Monat, dann wird die AfA bis zur Mitte des Abgangsmonats berechnet; für den Abgangsmonat wird also eine halbe AfA berechnet.
  • Wenn pro rata = ½ Quartal, dann entspricht die AfA im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung dem Produkt aus der AfA im Geschäftsjahr und einem Prozentsatz, der sich nach dem Abgangsquartal im Geschäftsjahr richtet:
  •  
  • -  12,50 % (1 ½ Quartale / 8), wenn das Abgangsdatum im 1. Quartal liegt
    -  37,50 % (3 ½ Quartale / 8), wenn das Abgangsdatum im 2. Quartal liegt
    -  62,50 % (5 ½ Quartale / 8), wenn das Abgangsdatum im 3. Quartal liegt
    -  87,50 % (7 ½ Quartale / 8), wenn das Abgangsdatum im 4. Quartal liegt
    Diese Vorschrift kann durch die
    Abgangsregeln
    aufgeweicht werden:Abgang zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres und Abgang zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres .  Wird das Verfahren während des Geschäftsjahres geändert (Anpassung der Dauer, des Beschleunigungskoeffizienten, der Art der anteiligen Berechnung, des Abschreibungsbeginns), tritt die Änderung stets zu Geschäftsjahresbeginn in Kraft: Die AfA des Geschäftsjahres wird also mit dem neuen Verfahren neu berechnet.

..\FCT\SEEINFO

Umlage der AfA im Geschäftsjahr auf die Perioden

Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf diese Perioden umgelegt. Die Umlage wird wie folgt durchgeführt:

  • Pro rata temporis = ½ Jahr oder Monat. In diesem Fall beginnt die Halteperiode am 1. Tag des Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt.
     
    AfA Periode AfA Periode = 
                               *( Σ p1 bis pc (Anzahl von Monaten, in denen der Inventarartikel gehalten wird )
                                 /Σ p1 bis pf (Anzahl von Monaten, in denen der Inventarartikel gehalten wird) )
                                 -Abschreibungssumme Vorperioden
  • Pro rata temporis 2 = ½ Jahr oder ½ Quartal. In diesem Fall beginnt die Halteperiode:
     
    - Wenn pro rata = ½ Monat: in der Mitte des Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt
    - Wenn pro rata = ½ Quartal: in der Mitte des Quartals, in dem der Abschreibungsbeginn liegt (d. h. in der Mitte des 2. Monats des Quartals)
     
    AfA Periode AfA Periode = 
                               *( Σ p1 bis pc (Anzahl von Monaten, in denen der Inventarartikel gehalten wird )
                                 /Σ p1 bis pf (Anzahl von Monaten, in denen der Inventarartikel gehalten wird) )
                                 -Abschreibungssumme Vorperioden

p1 bis pc = erste Halteperiode des Geschäftsjahres bis inklusive aktuelle Periode (1)
p1 bis pf = 1. Halteperiode im Geschäftsjahr bis letzte Halteperiode im Geschäftsjahr

(1) Ausnahme: Der Inventarartikel ist im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode abgegangen oder wurde im Geschäftsjahr vor der aktuellen Periode vollständig abgeschrieben. Ermittelt wird also diejenige Periode, die dem Minimum aus folgenden drei Perioden entspricht:
-  Periode des Abschreibungsendes , wenn das Abschreibungsende im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
-  Abgangsperiode, wenn dasAbgangsdatum im Intervall [Periodenbeginn – Periodenende] liegt
- aktuelle Periode

..\FCT\SEEINFO - Das Periodengewicht geht in dieses Abschreibungsverfahren nicht ein.
 

Beispiele

1. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10 000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 03/04/2006
  • Beschleunigungskoeffizient 2
  •  Abschreibungsdauer: 5 Jahre --> Satz: (1/5) * 2 = 40 %
  • Typ pro rata temporis: ½ Jahr

Das von Sage X3ermittelte Abschreibungsende lautet: 30/06/2011

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2006 – 31/12/2006

10 000,00

(1) 2 000,00

2 000,00

01/01/2007 – 31/12/2007

8 000,00

(2) 3 200,00

5 200,00

01/01/2008 – 31/12/2008

4 800,00

(3) 1 920,00

7 120,00

01/01/2009 – 31/12/2009

2 880,00

(4) 1 152,00

8 272,00

01/01/2010 – 31/12/2010

1 728,00

(5) 1 152,00

9 424,00

01/01/2011 – 31/12/2011

576 ,00

(6) 576,00

10 000,00

(1)  10 000,00 * 40 % * 50 % bzw. 6/12 = 2 000,00
(2)  8 000,00 * 40 % = 3 200,00
(3)  4 800,00 * 40 % = 1 920,00
(4)  2 880,00 * 40 % = 1 152,00 (= 2 880,00 * 12 / 30 = 1 152,00)
(5)  1 728,00 * 12 / 18 = 1 152,00, da > 1 728,00 * 40 % = 691,20
(6)   576,00 * 6 / 6 = 576,00

Bei Abgang des Inventarartikels im Jahr 2010,unabhängig vom Abgangsdatum:

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2010 – 31/12/2010

1 728,00

(7) 576,00

8 848,00

(7) 1 728,00 * 12 / 18 = 1 152,00  * 50 % oder 6/12 = 576,00    (50 % oder 6/12, da ½ AfA im Geschäftsjahr des Abgangs).

Bei Abgang des Inventarartikels im Jahr 2011,unabhängig vom Abgangsdatum:

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2011 – 31/12/2011

576 ,00

(7) 288,00

9 712,00

 (7) 576,00 * 6 / 6 = 576,00 * 50 % = 288,00     (50 %, da ½ AfA im Geschäftsjahr des Abgangs).

Fortsetzung des 1. Beispiels:

Abschreibungsplan für den Fall, dass sich die Geschäftsjahre in Quartal aufteilen

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2006 – 31/12/2006
Quartal 1
Quartal 2
Quartal 3
Quartal 4

10 000,00

2 000,00
0,00
(1)  666,67
(2)  666,66
(3)  666,67

2 000,00

01/01/2007 – 31/12/2007
Quartal 1
Quartal 2
Quartal 3
Quartal 4

8 000,00

3 200,00
800,00
800,00
800,00
800,00

5 200,00

01/01/2008 – 31/12/2008

4 800,00

1 920,00

7 120,00

01/01/2009 – 31/12/2009

2 880,00

1 152,00

8 272,00

01/01/2010 – 31/12/2010

1 728,00

1 152,00

9 424,00

01/01/2011 – 31/12/2011

Quartal 1
Quartal 2
Quartal 3
Quartal 4

576 ,00

576,00

(4)  288,00
(5)  288,00
0,00
0,00

10 000,00

(1)  2 000,00 * 3/9  = 666,67    (3/9, da 3 Haltemonate in diesem Quartal)
(2)  2 000,00 * 6/9  = 1 333,33 – 666,67= 666,66
(3)  2 000,00 * 9/9  = 2 000,00 - 1 333,33 = 666,67
(4)  576,00 * 3/6 = 288,00
(5)  576,00 * 6/6 = 576,00 – 288,00 = 288,00

..\FCT\SEEINFO Wäre das Geschäftsjahr in Monate aufgeteilt (Monatsabschlüsse), wird die AfA im Geschäftsjahr analog umgelegt worden, d. h. es wäre mit Haltemonaten gerechnet worden: Die 1. AfA wäre also in 04/2006 berechnet worden.

2. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10 000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 03/04/2006
  • Beschleunigungskoeffizient 1,5
  •  Abschreibungsdauer: 3 Jahre --> Satz: (1/3) * 1,5 = 50 %
  • Typ pro rata temporis: ½ Quartal

Das von Sage X3ermittelte Abschreibungsende lautet: 15/05/2009

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2006 – 31/12/2006

10 000,00

(1) 3 125,00

3 125,00

01/01/2007 – 31/12/2007

6 875,00

(2) 3 437,50

6 562,50

01/01/2008 – 31/12/2008

3 437,50

(3) 2 500,00

9 062,50

01/01/2009 – 31/12/2009

937,50

(4) 937,50

10 000,00

(1)  10 000,00 * 50 % * 5/8  = 3 125,00 ( 5/8 = 5 ½ Haltemonate von 8 )
(2)  6 875,00 * 50 % = 3 437,50
(3)  3 437,50 * 8/11 = 2 500,00, da > 3 437,50 * 50 % = 1 718,75
(4)  937,50 * 3/3 = 937,50

Bei Abgang des Inventarartikels im 1. Quartal 2008,unabhängig vom Abgangsdatum in diesem Quartal:

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2008 – 31/12/2008

3 437,50

(5)  312,50

6 875,00

(5) 3 437,50 * 8/11 = 2 500,00 * 12,50 % = 312,50     (12,50 % = 1 ½ Quartale / 8 ½ Quartale)

Bei Abgang des Inventarartikels im 3. Quartal 2009,unabhängig vom Abgangsdatum in diesem Quartal:

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2009 – 31/12/2009

937,50

(6) 585,94

9 648,44

 (6) 937,50 * 3/3 = 937,50 * 62,5 % = 585,94    (62,5 % = 5 ½ Quartale / 8 ½ Quartale)
 

Fortsetzung des 2. Beispiels:

Abschreibungsplan für den Fall, dass sich die Geschäftsjahre in Quartal aufteilen

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2006 – 31/12/2006
Quartal 1
Quartal 2
Quartal 3
Quartal 4

10 000,00

3 125,00
0,00
(1) 625,00
(2) 1 250,00
(3) 1 250,00

3 125,00

01/01/2007 – 31/12/2007

6 875,00

3 437,50

6 562,50

01/01/2008 – 31/12/2008

3 437,50

2 500,00

9 062,50

01/01/2009 – 31/12/2009

Quartal 1
Quartal 2
Quartal 3
Quartal 4

937,50

937,50

(4) 625,00
(5) 312,50
0,00
0,00

10 000,00

(1)  3 125,00 * 3/15  = 625,00  ( 3/15, da 3 ½ Haltemonate in diesem Quartal)
(2)  3 125,00 * 9/15  = 1 875,00 – 625,00= 1 250,00
(3)  3 125,00 * 15/15  = 3 125,00 - 1 875,00 = 1 250,00
(4)  937,50 * 6/9 = 625,00   (6/9, da 6 ½ Haltemonate in diesem Quartal und 9 ½ Monate bis zum Abschreibungsende)

(5) 937,50 * 9/9 = 937,50 – 625,00 = 312,50

..\FCT\SEEINFO Wäre das Geschäftsjahr in Monate aufgeteilt (Monatsabschlüsse), wird die AfA im Geschäftsjahr analog umgelegt worden, d. h. es wäre mit Haltemonaten gerechnet worden:

  • 05/2006 = 3 125,00 * 1/15 = 208,33
  • 06/2006 = 3 125,00 * 3/15 = 625,00 – 208,33 = 416,67
  •  etc.
3. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10 000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 03/04/2006
  • Beschleunigungskoeffizient 1,5
  •  Abschreibungsdauer: 3 Jahre --> Satz: (1/3) * 1,5 = 50 %
  • Typ pro rata temporis: ½ Monat

Das von Sage X3ermittelte Abschreibungsende lautet: 15/04/2009

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2006 – 31/12/2006

10 000,00

(1) 3 541,67

3 541,67

01/01/2007 – 31/12/2007

6 458,33

(2) 3 229,17

6 770,84

01/01/2008 – 31/12/2008

3 229,16

(3) 2 499,99

9 270,83

01/01/2009 – 31/12/2009

729,17

(4) 729,17

10 000,00

(1)  10 000,00 * 50 % * 17/24  = 3 541,67         (17/24  = 17 ½ Haltemonate von 24)
(2)  6 458,33 * 50 % = 3 229,17
(3)  3 229,16 * 24/31 = 2 499,99, da > 3 229,16 * 50 % = 1 614,58
(4)  729,17 * 7/7 = 729,17

 Bei Abgang des Inventarartikels zum 24/03/2008 :

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2008 – 31/12/2008

3 229,16

(5) 520,83

7 291,67

(5)  3 229,16 * 5/31 = 520,83             (5/31 = 5 ½ Haltemonate im Jahr 2008)

Bei Abgang des Inventarartikels zum 14/07/2009 :

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2009 – 31/12/2009

729,17

(6) 729,17

10 000,00

 (6) Abgangsdatum 14/07/2009 > Abschreibungsende 15/04/2009, daher beim Abgang keine anteilige Berechnung.

Fortsetzung des 3. Beispiels:

Abschreibungsplan für den Fall, dass sich die Geschäftsjahre in Quartal aufteilen

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2006 – 31/12/2006

Quartal 1
Quartal 2
Quartal 3
Quartal 4

10 000,00

3 541,67

0,00
(1) 1 041,67
(2) 1 250,00
(3) 1 250,00

3 541,67

01/01/2007 – 31/12/2007

6 458,33

3 229,17

6 770,84

01/01/2008 – 31/12/2008

3 229,16

2 499,99

9 270,83

01/01/2009 – 31/12/2009

Quartal 1
Quartal 2
Quartal 3
Quartal 4

729,17

729,17

(4) 625,00
(5) 104,17
0,00
0,00

10 000,00

(1)  3 541,67 * 5/17 = 1 041,67         (5/17, da 5 ½ Haltemonate in diesem Quartal)
(2)  3 541,67 * 11/17 = 2 291,67 – 1 041,67= 1 250,00
(3)  3 541,67 * 17/17 = 3 541,67 - 2 291,67 = 1 250,00
(4)  729,17 * 6/7 = 625,00        (6/7, da 6 ½ Haltemonate in diesem Quartal)
(5)  729,17 * 7/7 = 729,17 – 625,00 = 104,17

..\FCT\SEEINFO Wäre das Geschäftsjahr in Monate aufgeteilt (Monatsabschlüsse), wird die AfA im Geschäftsjahr analog umgelegt worden, d. h. es wäre mit Haltemonaten gerechnet worden.

SO - Softy (Sum-of-Years Digits)

Dieses degressive Abschreibungsverfahren wird in mehreren Ländern angewandt (Großbritannien, USA, Spanien). 
Es ist auch in Frankreich zulässig.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Monatserster desjenigen Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt, sofern der Abschreibungskontext / -plan nicht in Wochen verwaltet wird. Bei der Verwaltung in Wochen beginnt die Abschreibung am ersten Tag (Montag) der Woche, in der der Abschreibungsbeginn liegt.

Dauer

Da der Abschreibungssatz auf Basis der Jahreskennzahlen ermittelt wird, muss die Abschreibungsdauer in ganzen Jahren angegeben werden.

Satz

Der degressive Abschreibungssatz kann nicht vom Benutzer erfasst werden, sondern wird auf folgende Art ermittelt:

Betrachtungsjahr / Summe der Jahresnummern gemäß Abschreibungsdauer

Beispiel :
 Bei einer Abschreibungsdauer von fünf Jahren, wird im zweiten Jahr ein Abschreibungssatz von 4/15 angewandt. Erläuterung:

- Die Summe der Jahresnummern beträgt bei einer Dauer von fünf Jahren: 5 + 4 + 3 + 2 + 1 = 15

- Die Nummer des Betrachtungsjahres beträgt 4

Liegt der Abschreibungsbeginn im Geschäftsjahr oder ist die Länge des Geschäftsjahres von 12 Monaten verschieden, können in demselben Geschäftsjahr zwei verschieden Abschreibungssätze zur Anwendung kommen.

Abschreibungsende

Das Abschreibungsende hängt von der Art der anteiligen Berechnung (pro rata temporis) ab.

  • Bei monatlicher Berechnung:

    Abschreibungsende = erster Tag des Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt + Abschreibungsdauer in Monaten.
    Das berechnete Abschreibungsende liegt also auf einem Monatsende.
  • Bei wöchentlicher Berechnung:

    Abschreibungsende = erster Tag der Woche (Montag), in der der Abschreibungsbeginn liegt + (Abschreibungsdauer * 52 Wochen).
    Dies führt zu einem Abschreibungsende, das auf dem letzten Tag einer Woche liegt (einem Sonntag).

Berechnungsbeispiele für das Abschreibungsende
 

Beginndatum

Dauer & pro rata temporis

Endedatum

01/08/2005

3 Jahre, anteilig monatlich 

31/07/2008

07/02/2005

3 Jahre, anteilig monatlich

31/01/2008

01/08/2005

3 Jahre, anteilig wöchentlich

27/07/2008

07/02/2005

3 Jahre, anteilig wöchentlich

03/02/2008

Pro rata temporis

In der überwiegenden Mehrheit der Fälle wird die verstrichene Zeit in Monaten ausgedrückt.
Im Ausnahmefall, wenn der Abschreibungskontext / -plan in Wochen verwaltet wird, wird die verstrichene Zeit in Wochen ausgedrückt.

Anteilige Berechnung in folgenden Fällen:

  • im Geschäftsjahr der Anschaffung, wenn der Ausgangspunkt der Abschreibung nicht der erste Tage des Geschäftsjahres ist
  • wenn die Dauer des Geschäftsjahres nicht 1 Jahr bzw. 52 Wochen beträgt und der Abschreibungskontext / -plan in Wochen verwaltet wird
  • Im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung: Die AfA wird bis zum Abgangstag berechnet, wenn das Abgangsdatum auf einem Monatsletzten liegt; sonst wird die AfA bis zum Ende desjenigen Monats berechnet, der vor dem Abgang liegt.
    Diese Vorschrift kann durch dieAbgangsregeln aufgeweicht werden: Abgang zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres und Abgang zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres.
     
    Wird der Abschreibungskontext / -plan in Wochen verwaltet, wird die AfA bis zum Ende der Woche (Sonntag) berechnet, in der der Abgang erfolgt. Wie oben bereits angesprochen, kann diese Vorschrift durch dieAbgangsregeln aufgeweicht werden: Abgang zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres und Abgang zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres.

AfA

Die AfA in einem Geschäftsjahr wird auf folgende Weise berechnet:
AfA =  (Abschreibungswert * Satz 1) * pro rata temporis 1 
                 + (Abschreibungswert * Satz 2) * pro rata temporis 2

  • Abschreibungswert = (Bruttowert – Restwert)
  • Satz 1 = im ersten Teil des Geschäftsjahres angewandter Abschreibungssatz
  • Satz 2 = im zweiten Teil des Geschäftsjahres möglicherweise angewandter Abschreibungssatz
  • Pro rata temporis 1 =
    Anzahl Monate (bzw. Wochen) der Periode [max (Geschäftsjahresbeginn, Abschreibungsbeginn)
    – min (Ende Anwendung Satz 1, Geschäftsjahresende, Abschreibungsende, Abgangsdatum)]
    / 12 (bzw. 52 bei Verwaltung des Abschreibungskontexts / -plans in Wochen)
  • Pro rata temporis 2 =
    Anzahl Monate (bzw. Wochen) der Periode [Beginn Anwendung Satz 2 – min (Geschäftsjahresende, Abschreibungsende, Abgangsdatum)]
    / 12 (bzw. 52 bei Verwaltung des Abschreibungskontexts / -plans in Wochen)

Hinweise :

- Im Geschäftsjahr der Investition wird nur ein einziger Abschreibungssatz angewandt, sofern dieses Geschäftsjahr länger als 12 Monate (bzw. 52 Wochen) ist und der Inventarartikel in diesem Geschäftsjahr länger als 12 Monate (bzw. 52 Wochen) gehalten wurde
- In den nachfolgenden Geschäftsjahren werden zwei Abschreibungssätze angewandt, jeder für die durch pro rata temporis 1 und pro rata temporis 2definierte Anzahl von Monaten
Wenn nur ein Abschreibungssatz angewandt werden soll, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Alle Geschäftsjahre müssen 12 Monate (bzw. 52 Wochen) lang sein, und der Abschreibungsbeginn muss auf dem ersten Tag des Geschäftsjahres liegen.

Beispiel: Ein Inventarartikel wurde am 01/07/2005 angeschafft und wird über 5 Jahre abgeschrieben. In den nachfolgenden Geschäftsjahren werden folgende Abschreibungssätze angewandt:

Geschäftsjahr

Satz 1

Satz 2

01/01/2005 - 31/12/2005

5/15 für 6 Monate

 

01/01/2006 - 31/12/2006

5/15 für 6 Monate

4/15  für 6 Monate

01/01/07 - 31/12/07

4/15  für 6 Monate

3/15  für 6 Monate

01/01/2008 - 31/12/2008

3/15  für 6 Monate

2/15  für 6 Monate

01/01/2009 - 31/12/2009

2/15  für 6 Monate

1/15  für 6 Monate

01/01/2010 - 31/12/2010

1/15  für 6 Monate

 

Umlage der AfA im Geschäftsjahr auf die Perioden

Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf diese Perioden umgelegt. Die Umlage wird wie folgt durchgeführt:

AfA Periode =
(Abschreibungswert * Satz 1 * pro rata 1) + (Abschreibungswert * Satz 2 * pro rata 2)
- Abschreibungssumme aus den Vorperioden

  • Pro rata temporis 1 =
    Anzahl Monate (bzw. Wochen) der Periode [max (Geschäftsjahresbeginn, Abschreibungsbeginn)
    – min (Ende Anwendung Satz 1, Ende der aktuellen Periode, Abschreibungsende, Abgangsdatum)]
    / 12 (bzw. 52 bei Verwaltung des Abschreibungskontexts / -plans in Wochen)
  • Pro rata temporis 2 =
    Anzahl Monate (bzw. Wochen) der Periode [Beginn Anwendung Satz 2 – min (Ende der aktuellen Periode, Abschreibungsende, Abgangsdatum)]
    / 12 (bzw. 52 bei Verwaltung des Abschreibungskontexts / -plans in Wochen)

Hinweise :
- Je nach Aufteilung des Geschäftsjahres in Perioden kann in einer Periode nur ein einziger Abschreibungssatz zur Anwendung kommen
- Das Periodengewicht geht in dieses Abschreibungsverfahren nicht ein: Es wird mit den tatsächlichen Periodendauern gearbeitet

Beispiele

1. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10 000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 01/01/2005
  •  Abschreibungsdauer: 5 Jahre
  • Typ pro rata temporis: monatlich

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005

10 000,00

(1)  3 333,33

3 333,33

01/01/2006 – 31/12/2006

6 666,67

(2)  2 666,67

6 000,00

01/01/2007 – 31/12/2007

4 000,00

(3)  2 000,00 

8 000,00

01/01/2008 – 31/12/2008

2 000,00

(4)  1 333,33 

9 333,33

01/01/2009 – 31/12/2009

666,67

(5)  666,67 

10 000,00

(1)  10 000,00 * 5/15 = 3 333,33
(2)  10 000,00 * 4/15 = 2 666,67
(3)  10 000,00 * 3/15 = 2 000,00
(4)  10 000,00 * 2/15 = 1 333,33
(5)  10 000,00 – 9 333,33 = 666,67 (= 1/15, aber die Abschreibung kann abgeschlossen werden)

2. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10 000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 07/02/2005
  •  Abschreibungsdauer: 5 Jahre
  • Typ pro rata temporis: monatlich

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005

10 000,00

(1)  3 055,56

3 055 ,56

01/01/2006 – 31/12/2006

6 944,44

(2)  2 722,22

5 777,78

01/01/2007 – 31/12/2007

4 222,22

(3)  2 055,55

7 833,33

01/01/2008 – 31/12/2008

2 166,67

(4)  1 388,89

9 222,22

01/01/2009 – 31/12/2009

777,78

(5)  722,22

9 944,44

01/01/2010 – 31/12/2010

55,56

(6)  55,56 

10 000,00

(1)  10 000,00 * 5/15 * 11/12 = 3 055,56
(2)  ( 10 000,00 * 5/15 * 1/12 ) + ( 10 000,00 * 4/15 * 11/12 ) = 277,78 + 2 444,44
(3)  ( 10 000,00 * 4/15 * 1/12 ) + ( 10 000,00 * 3/15 * 11/12 ) = 222,22 + 1 833,33
(4)  ( 10 000,00 * 3/15 * 1/12 ) + ( 10 000,00 * 2/15 * 11/12 ) = 166,67 + 1 222,22
(5)  ( 10 000,00 * 2/15 * 1/12 ) + ( 10 000,00 * 1/15 * 11/12 ) = 111,11 + 611,11
(6)  10 000,00 – 9 944,44 = 55,56 (= 1/15 * 1/12, aber die Abschreibung kann abgeschlossen werden)

3. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10 000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 07/02/2005 (1. Tag der Woche)
  •  Abschreibungsdauer: 3 Jahre --> Abschreibungsende: 03/02/2008
  • Typ pro rata temporis: wöchentlich

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005

10 000,00

(1) 4 519,23

4 519,23

02/01/2006 – 31/12/2006

5 480,77

(2) 3 493,59

8 012,82

01/01/2007 – 30/12/2007

1 987,18

(3) 1 826,92

9 839,74

31/12/2007 – 28/12/2008

160,26

(4) 160,26 

10 000,00

(1)  10 000,00 * 3/6 * 47/52 = 4 519,23
(2)  (10 000,00 * 3/6 * 5/52 ) + ( 10 000,00 * 2/6 * 47/52 ) = 480,77 + 3 012,82
(3)  (10 000,00 * 2/6 * 5/52 ) + ( 10 000,00 * 1/6 * 47/52 ) = 320,51 + 1 506,41
(4)  10 000,00 – 9 839,74 = 160,26 (= 10 000,00 * 1/6 * 5/52, aber die Abschreibung kann abgeschlossen werden)

Umlage der AfA des Geschäftsjahres 2005 auf die Quartale (1 Quartal = 13 Wochen)

Periode

Anzahl Wochen

Anzahl Haltewochen

AfA

03/01/2005 – 03/04/2005

13

08

(5) 769,23

04/04/2005 – 03/07/2005

13

13

(6) 1 250,00

04/07/2005 – 02/10/2005

13

13

(7) 1 250,00

03/10/2005 – 01/01/2006

13

13

(8) 1 250,00

Summe Geschäftsjahr 2005

4 519,23

(5)  (4 519,23 / 47 * 8) – 0 = 769,23
(6)  (4 519,23 / 47 * 21) – 769,23 =  1 250,00
(7)  (4 519,23 / 47 * 34) – 2 019,23 = 1 250,00
(8)  (4 519,23 / 47 * 47) – 3 269,23 = 1 250 ,00

Umlage der AfA des Geschäftsjahres 2006 auf die Quartale (1 Quartal = 13 Wochen)

Periode

Anzahl Wochen

Anzahl Haltewochen

AfA

02/01/2006 – 02/04/2006

13

13

(1)  993,59

03/04/2006 – 02/07/2006

13

13

(2)  833,33

03/07/2006 – 01/10/2006

13

13

(3)  833,34

02/10/2006 – 31/12/2006

13

13

(4)   833,33

Summe Geschäftsjahr 2006

3.493,59

(1) ( 10 000,00 * 3/6 * 5/52 ) + ( 10 000,00 * 2/6 * 8/52 ) = 480,77 + 512,82
(2) ( 10 000,00 * 3/6 * 5/52 ) + ( 10 000,00 * 2/6 * 21/52 ) = (480,77 + 1 346,15) – 993,59
(3) ( 10 000,00 * 3/6 * 5/52 ) + ( 10 000,00 * 2/6 * 34/52 ) = (480,77 + 2 179,49) – 1 826,92
(4) ( 10 000,00 * 3/6 * 5/52 ) + ( 10 000,00 * 2/6 * 47/52 ) = (480,77 + 3 012,82) – 2 660,26

4. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10 000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 07/02/2005
  •  Abschreibungsdauer: 3 Jahre --> Abschreibungsende: 31/01/2008
  • Typ pro rata temporis: monatlich

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005

10 000,00

(1) 4 583,33

4 583,33

01/01/2006 – 31/12/2006

5 416,67

(2) 3 472,23

8 055,56

01/01/2007 – 31/12/2007

1 944,44

(3) 1 805,56 

9 861,12

01/01/2008 – 31/12/2008

138,88

(4) 138,88 

10 000,00

(1) 10 000,00 * 3/6 * 11/12 = 4 583,33
(2) ( 10 000,00 * 3/6 * 1/12 ) + ( 10 000,00 * 2/6 * 11/12 ) = 416,67 + 3 055,56
(3) ( 10 000,00 * 2/6 * 1/12 ) + ( 10 000,00 * 1/6 * 11/12 ) = 277,78 + 1 527,78
(4) 10 000,00 – 9 861,12 = (= 10 000,00 * 1/6 * 1/12, aber die Abschreibung kann abgeschlossen werden)

Umlage der AfA des Geschäftsjahres 2005 auf die Quartale

Periode

Anzahl Monate

Anzahl Haltemonate

AfA

01/01/2005 – 31/03/2005

03

02

(5) 833,33

01/04/2005 – 30/06/2005

03

03

(6) 1 250,00

01/07/2005 – 30/09/2005

03

03

(7) 1 250,00

01/10/2005 – 31/12/2005

03

03

(8) 1 250,00

Summe Geschäftsjahr 2005

4 583,33

 (5)  (4 583,33  / 11 * 2) – 0 = 833,33
(6)  (4 583,33  / 11 * 5) – 833,33 = 1 250,00
(7)  (4 583,33  / 11 * 8) – 2 083,33 = 1 250,00
(8)  (4 583,33  / 11 * 11) – 3 333,33 = 1 250,00

Umlage der AfA des Geschäftsjahres 2006 auf die Quartale

Periode

Anzahl Monate

Anzahl Haltemonate

AfA

01/01/2006 – 31/03/2006

03

02

(1) 972,23

01/04/2006 – 30/06/2006

03

03

(2) 833,33

01/07/2006 – 30/09/2006

03

03

(3) 833,33

01/10/2006 – 31/12/2006

03

03

(4) 833,34

Summe Geschäftsjahr 2006

3 472,23

(1)  ( 10 000,00 * 3/6 * 1/12 ) + ( 10 000,00 * 2/6 * 2/12 ) = 416,67 + 555,56 = 972,23
(2)  ( 10 000,00 * 3/6 * 1/12 ) + ( 10 000,00 * 2/6 * 5/12 ) – 972,23 = 833,33
(3)  ( 10 000,00 * 3/6 * 1/12 ) + ( 10 000,00 * 2/6 * 8/12 ) – 1 805,56 = 833,33(4)  3 472,23 – 2 638,89 = 833,34

PR - Progressiv

Dieses auch wachsende Abschreibunggenannte Verfahren wird in mehreren Ländern verwendet.
Es ist auch in Frankreich zulässig.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Monatserster desjenigen Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt, sofern der Abschreibungskontext / -plan nicht in Wochen verwaltet wird. Bei der Verwaltung in Wochen beginnt die Abschreibung am ersten Tag (Montag) der Woche, in der der Abschreibungsbeginn liegt.

Dauer

Da der Abschreibungssatz auf Basis der Jahreskennzahlen ermittelt wird, muss die Abschreibungsdauer in ganzen Jahren angegeben werden.

Satz

Der progressive Abschreibungssatz kann nicht vom Benutzer erfasst werden, sondern wird auf folgende Art ermittelt:

Betrachtungsjahr / Summe der Jahresnummern gemäß Abschreibungsdauer

Beispiel :
 Bei einer Abschreibungsdauer von fünf Jahren, wird im zweiten Jahr ein Abschreibungssatz von 2/15 angewandt. Erläuterung:

- Die Nummer des Betrachtungsjahres beträgt 2
- Die Summe der Jahresnummern beträgt bei einer Dauer von fünf Jahren: 5 + 4 + 3 + 2 + 1 = 15

Liegt der Abschreibungsbeginn im Geschäftsjahr oder ist die Länge des Geschäftsjahres von 12 Monaten verschieden, können in demselben Geschäftsjahr zwei verschieden Abschreibungssätze zur Anwendung kommen.

Abschreibungsende

Das Abschreibungsende hängt von der Art der anteiligen Berechnung (pro rata temporis) ab.

  • Bei monatlicher Berechnung:

    Abschreibungsende = erster Tag des Monats, in dem der Abschreibungsbeginn liegt + Abschreibungsdauer in Monaten.
    Das berechnete Abschreibungsende liegt also auf einem Monatsende.
  • Bei wöchentlicher Berechnung:

    Abschreibungsende = erster Tag der Woche (Montag), in der der Abschreibungsbeginn liegt + (Abschreibungsdauer * 52 Wochen).
    Dies führt zu einem Abschreibungsende, das auf dem letzten Tag einer Woche liegt (einem Sonntag).
     
    Berechnungsbeispiele für das Abschreibungsende
     

    Beginndatum

    Dauer & pro rata temporis

    Endedatum

    01/08/2005

    3 Jahre, anteilig monatlich 

    31/07/2008

    07/02/2005

    3 Jahre, anteilig monatlich

    31/01/2008

    01/08/2005

    3 Jahre, anteilig wöchentlich

    27/07/2008

    07/02/2005

    3 Jahre, anteilig wöchentlich

    03/02/2008

Pro rata temporis

In der überwiegenden Mehrheit der Fälle wird die verstrichene Zeit in Monaten ausgedrückt.
Im Ausnahmefall, wenn der Abschreibungskontext / -plan in Wochen verwaltet wird, wird die verstrichene Zeit in Wochen ausgedrückt.

Anteilige Berechnung in folgenden Fällen:

  • im Geschäftsjahr der Anschaffung, wenn der Ausgangspunkt der Abschreibung nicht der erste Tage des Geschäftsjahres ist
  • wenn die Dauer des Geschäftsjahres nicht 1 Jahr bzw. 52 Wochen beträgt und der Abschreibungskontext / -plan in Wochen verwaltet wird
  • Im Geschäftsjahr der Investitionsauflösung: Die AfA wird bis zum Abgangstag berechnet, wenn das Abgangsdatum auf einem Monatsletzten liegt; sonst wird die AfA bis zum Ende desjenigen Monats berechnet, der vor dem Abgang liegt.
    Diese Vorschrift kann durch dieAbgangsregeln aufgeweicht werden: Abgang zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres und Abgang zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres.
     
    Wird der Abschreibungskontext / -plan in Wochen verwaltet, wird die AfA bis zum Ende der Woche (Sonntag) berechnet, in der der Abgang erfolgt. Wie oben bereits angesprochen, kann diese Vorschrift durch dieAbgangsregeln aufgeweicht werden: Abgang zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres und Abgang zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres.
     

AfA

Die AfA in einem Geschäftsjahr wird auf folgende Weise berechnet:
AfA =  (Abschreibungswert * Satz 1) * pro rata temporis 1 
                 + (Abschreibungswert * Satz 2) * pro rata temporis 2

  • Abschreibungswert = (Bruttowert – Restwert)
  • Satz 1 = im ersten Teil des Geschäftsjahres angewandter Abschreibungssatz
  • Satz 2 = im zweiten Teil des Geschäftsjahres möglicherweise angewandter Abschreibungssatz
  • Pro rata temporis 1 =
    Anzahl Monate (bzw. Wochen) der Periode [max (Geschäftsjahresbeginn, Abschreibungsbeginn)
    – min (Ende Anwendung Satz 1, Geschäftsjahresende, Abschreibungsende, Abgangsdatum)]
    / 12 (bzw. 52 bei Verwaltung des Abschreibungskontexts / -plans in Wochen)
  • Pro rata temporis 2 =
    Anzahl Monate (bzw. Wochen) der Periode [Beginn Anwendung Satz 2
    – min (Geschäftsjahresende, Abschreibungsende, Abgangsdatum)]
    / 12 (bzw. 52 bei Verwaltung des Abschreibungskontexts / -plans in Wochen)

Hinweise :

- Im Geschäftsjahr der Investition wird nur ein einziger Abschreibungssatz angewandt, sofern dieses Geschäftsjahr länger als 12 Monate (bzw. 52 Wochen) ist und der Inventarartikel in diesem Geschäftsjahr länger als 12 Monate (bzw. 52 Wochen) gehalten wurde
- In den nachfolgenden Geschäftsjahren werden zwei Abschreibungssätze angewandt, jeder für die durch pro rata temporis 1 und pro rata temporis 2definierte Anzahl von Monaten
Wenn nur ein Abschreibungssatz angewandt werden soll, müssen zwei Bedingungen erfüllt werden: Alle Geschäftsjahre müssen 12 Monate (bzw. 52 Wochen) lang sein, und der Abschreibungsbeginn muss auf dem ersten Tag des Geschäftsjahres liegen.

Beispiel: Ein Inventarartikel wurde am 01/07/2005 angeschafft und wird über 5 Jahre abgeschrieben. In den nachfolgenden Geschäftsjahren werden folgende Abschreibungssätze angewandt:

Geschäftsjahr

Satz 1

Satz 2

01/01/2005 - 31/12/2005

1/15 für 6 Monate

 

01/01/2006 - 31/12/2006

1/15 für 6 Monate

2/15  für 6 Monate

01/01/07 - 31/12/07

2/15  für 6 Monate

3/15  für 6 Monate

01/01/2008 - 31/12/2008

3/15  für 6 Monate

4/15  für 6 Monate

01/01/2009 - 31/12/2009

4/15  für 6 Monate

5/15  für 6 Monate

01/01/2010 - 31/12/2010

5/15  für 6 Monate

 

Umlage der AfA im Geschäftsjahr auf die Perioden

Wenn sich das Geschäftsjahr in Perioden aufteilt, wird die AfA im Geschäftsjahr auf diese Perioden umgelegt. Die Umlage wird wie folgt durchgeführt:

AfA Periode =
(Abschreibungswert * Satz 1 * pro rata 1) + (Abschreibungswert * Satz 2 * pro rata 2)
- Abschreibungssumme aus den Vorperioden

  • Pro rata temporis 1 =
    Anzahl Monate (bzw. Wochen) der Periode [max (Geschäftsjahresbeginn, Abschreibungsbeginn)
    – min (Ende Anwendung Satz 1, Ende der aktuellen Periode, Abschreibungsende, Abgangsdatum)]
    / 12 (bzw. 52 bei Verwaltung des Abschreibungskontexts / -plans in Wochen)
  • Pro rata temporis 2 =
    Anzahl Monate (bzw. Wochen) der Periode [Beginn Anwendung Satz 2
    – min (Ende der aktuellen Periode, Abschreibungsende, Abgangsdatum)]
    / 12 (bzw. 52 bei Verwaltung des Abschreibungskontexts / -plans in Wochen)

Hinweise :
- Je nach Aufteilung des Geschäftsjahres in Perioden kann in einer Periode nur ein einziger Abschreibungssatz zur Anwendung kommen
- Das Periodengewicht geht in dieses Abschreibungsverfahren nicht ein: Es wird mit den tatsächlichen Periodendauern gearbeitet

Beispiele

1. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10 000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 01/01/2005
  •  Abschreibungsdauer: 5 Jahre
  • Typ pro rata temporis: monatlich
     

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005

10 000,00

(1)  666,67

666,67

01/01/2006 – 31/12/2006

9 333,33

(2)  1 333,33

2 000,00

01/01/2007 – 31/12/2007

8 000,00

(3)  2 000,00 

4 000,00

01/01/2008 – 31/12/2008

6 000,00

(4)  2 666,67 

6 666,67

01/01/2009 – 31/12/2009

3 333,33

(5)  3 333,33

10 000,00

(1)  10 000,00 * 1/15 = 666,67
(2)  10 000,00 * 2/15 = 4 3.333,33
(3)  10 000,00 * 3/15 = 1 333,33
(4)  10 000,00 * 2/15 = 2 666,67
(5)  10 000,00 – 6 666,67 = 666,67 (= 1/15, aber die Abschreibung kann abgeschlossen werden)

2. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10 000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 07/02/2005
  •  Abschreibungsdauer: 5 Jahre
  • Typ pro rata temporis: monatlich

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005

10 000,00

(1)   611,11

611,11

01/01/2006 – 31/12/2006

9 388,89

(2)  1 277,78

1 888,89

01/01/2007 – 31/12/2007

8 111,11

(3)  1 944,44

3 833,33

01/01/2008 – 31/12/2008

6 166,67

(4)  2.611,11 

6 444,44

01/01/2009 – 31/12/2009

3 555,56

(5)   3.277,78 

9 722,22

01/01/2010 – 31/12/2010

277,78

(6)   277,78

10 000,00

(1)  10 000,00 * 1/15 * 11/12 = 611,11
(2)  ( 10 000,00 * 1/15 * 1/12 ) + ( 10 000,00 * 2/15 * 11/12 ) = 55,56 + 1 222,22
(3)  ( 10 000,00 * 2/15 * 1/12 ) + ( 10 000,00 * 3/15 * 11/12 ) = 111,11 + 1 833,33
(4)  ( 10 000,00 * 3/15 * 1/12 ) + ( 10 000,00 * 4/15 * 11/12 ) = 166,67 + 2 444,44
(5)  ( 10 000,00 * 2/15 * 5/12 ) + ( 10 000,00 * 1/15 * 11/12 ) = 222,22 + 3.055,56
(6)  10 000,00 – 9 722,22 = 277,78 (= 1/15 * 1/12, aber die Abschreibung kann abgeschlossen werden)

3. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10 000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 07/02/2005 (1. Tag der Woche)
  •  Abschreibungsdauer: 3 Jahre --> Abschreibungsende: 03/02/2008
  • Typ pro rata temporis: wöchentlich

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005

10 000,00

(1) 1 506,41

1 506,41

02/01/2006 – 31/12/2006

8 493,59

(2) 3 173,08

4 679,49

01/01/2007 – 30/12/2007

5 320,51

(3) 4 839,74 

9 519,23

31/12/2007 – 28/12/2008

480,77

(4)  480,77 

10 000,00

(1)  10 000,00 * 1/6 * 47/52 = 1 506,41
(2)  ( 10 000,00 * 1/6 * 5/52 ) + ( 10 000,00 * 2/6 * 47/52 ) = 160,26 + 3 012,82
(3)  ( 10 000,00 * 2/6 * 5/52 ) + ( 10 000,00 * 3/6 * 47/52 ) = 320,51 + 4 519,23
(4) 10 000,00 – 9 519,23 = 480,77 (= 10 000,00 * 3/6 * 5/52, aber die Abschreibung kann abgeschlossen werden)

Umlage der AfA des Geschäftsjahres 2005 auf die Quartale (1 Quartal = 13 Wochen)

Periode

Anzahl Wochen

Anzahl Haltewochen

AfA

03/01/2005 – 03/04/2005

13

08

(5)  256,41

04/04/2005 – 03/07/2005

13

13

(6)  416,67

04/07/2005 – 02/10/2005

13

13

(7)  416,66

03/10/2005 – 01/01/2006

13

13

(8)  416,67

Summe Geschäftsjahr 2005

1 506,41

(5)  (1 506,41 / 47 * 8) – 0 = 256,41
(6) (1 506,41 / 47 * 21) – 256,41 =  416,67
(7)  (1 506,41 / 47 * 34) – 673,08 = 416,66
(8)  (1 506,41 / 47 * 47) – 1 089,74 = 416,67

Umlage der AfA des Geschäftsjahres 2006 auf die Quartale (1 Quartal = 13 Wochen)

Periode

Anzahl Wochen

Anzahl Haltewochen

AfA

02/01/2006 – 02/04/2006

13

13

(1) 673,08

03/04/2006 – 02/07/2006

13

13

(2) 833,33

03/07/2006 – 01/10/2006

13

13

(3)   833,34

02/10/2006 – 31/12/2006

13

13

(4)  833,33

Summe Geschäftsjahr 2006

3 173,08

(1) ( 10 000,00 * 1/6 * 5/52 ) + ( 10 000,00 * 2/6 * 8/52 ) = 160,26 + 512,82
(2) ( 10 000,00 * 1/6 * 5/52 ) + ( 10 000,00 * 2/6 * 21/52 ) = (160,26 + 1 346,15) – 673,08
(3) ( 10 000,00 * 1/6 * 5/52 ) + ( 10 000,00 * 2/6 * 34/52 ) = (160,26 + 2 179,49) – 1 506,41
(4) ( 10 000,00 * 1/6 * 5/52 ) + ( 10 000,00 * 2/6 * 47/52 ) = (160,26 + 3 012,82 ) – 2 339,75

4. Beispiel 
  •  Bruttowert: 10 000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 07/02/2005
  •  Abschreibungsdauer: 3 Jahre --> Abschreibungsende: 31/01/2008
  • Typ pro rata temporis: monatlich
     

Geschäftsjahr

Nettoabschreibungswert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2005 – 31/12/2005

10 000,00

(1) 1 527,78

1 527,78

01/01/2006 – 31/12/2006

8 472,22

(2) 3 194,45

4 722,23

01/01/2007 – 31/12/2007

5 277,77

(3) 4 861,11

9 583,34

01/01/2008 – 31/12/2008

416,66

(4) 416,66

10 000,00

(1) 10 000,00 * 1/6 * 11/12 = 1 527,78
(2) ( 10 000,00 * 1/6 * 1/12 ) + ( 10 000,00 * 2/6 * 11/12 ) = 138,89 + 3 055,56
(3) ( 10 000,00 * 2/6 * 1/12 ) + ( 10 000,00 * 3/6 * 11/12 ) = 277,78 + 4 583,33
(4) 10 000,00 – 9 583,34 = 416,66 (= 10 000,00 * 3/6 * 1/12, aber die Abschreibung kann abgeschlossen werden)

Umlage der AfA des Geschäftsjahres 2005 auf die Quartale

Periode

Anzahl Monate

Anzahl Haltemonate

AfA

01/01/2005 – 31/03/2005

03

02

(5)  277,78

01/04/2005 – 30/06/2005

03

03

(6)  416,67

01/07/2005 – 30/09/2005

03

03

(7)  416,66

01/10/2005 – 31/12/2005

03

03

(8)  416,67

Summe Geschäftsjahr 2005

1 527,78

(5)  (1 527,78 / 11 * 2) – 0 = 277,78
(6)  (1 527,78 / 11 * 5) – 277,78 = 416,67
(7)  (1 527,78 / 11 * 8) – 694,45 = 416,66
(8)  (1 527,78 / 11 * 11) – 1 111,11 = 416,67

Umlage der AfA des Geschäftsjahres 2006 auf die Quartale

Periode

Anzahl Monate

Anzahl Haltemonate

AfA

01/01/2006 – 31/03/2006

03

02

(1)  694,45

01/04/2006 – 30/06/2006

03

03

(2)  833,33

01/07/2006 – 30/09/2006

03

03

(3)  833,33

01/10/2006 – 31/12/2006

03

03

(4)  833,34

Summe Geschäftsjahr 2006

3 194,45

(1)  ( 10 000,00 * 1/6 * 1/12 ) + ( 10 000,00 * 2/6 * 2/12 ) = 138,89 + 555,56 = 694,45
(2)  ( 10 000,00 * 1/6 * 1/12 ) + ( 10 000,00 * 2/6 * 5/12 ) – 694,45 = 833,33
(3)  ( 10 000,00 * 1/6 * 1/12 ) + ( 10 000,00 * 2/6 * 8/12 ) – 1 527,78 = 833,33
(4)  3 194,45 – 2 361,11 = 833,34

BE - Bezugseinheiten

Dieses Verfahren kann nur zur Anwendung kommen, wenn der Inventarartikel einem Fertigungsplan unterliegt.

Ausgangspunkt der Abschreibung

Der Abschreibungsbeginn muss spezifiziert werden und wird für eine anteilige Berechnung gemäß der im Fertigungsplanspezifizierten BE verwendet.

Dauer

Die Dauer kann erfasst oder anhand des Abschreibungsendes ermittelt werden.

Satz

Bei diesem Abschreibungsverfahren wird kein Satz benötigt, daher wird auch keiner erfasst.

Abschreibungsende

Das Abschreibungsende kann folgende Werte annehmen:

  • vom Benutzer erfasst; in diesem Fall muss es vor oder auf dem Ablaufplan des Fertigungsplans liegen, sofern ein Fertigungsplan vorhanden ist
  • Das Abschreibungsende kann auf folgende Weise ermittelt werden: Zwei Möglichkeiten:

    - Abschreibungsbeginn + angegebene Dauer
     
    - Ablaufdatum des Fertigungsplans, falls die Dauer nicht angegeben wurde, das Ablaufdatum des Fertigungsplans jedoch bekannt ist

..\FCT\SEEINFO Bei jeder Berechnung werden das Abschreibungsende (und die Dauer ) eventuell mit dem kleineren der folgenden beiden Daten belegt: Abschreibungsablauf, Ablaufdatum des FertigungsplansWenn das

Ablaufdatum des Fertigungsplans nach hinten verschoben wird, wird das Abschreibungsende der betreffenden Inventarartikel nicht aktualisiert: Diese Aktualisierung muss vom Benutzer mit der Aktion Verfahren ändern vorgenommen werden.

Pro rata temporis

Der Verbrauch der erwarteten wirtschaftlichen Vorteile wird in Bezugseinheiten bewertet.
Die im Fertigungsplan angegebenen BE können anteilig nach Tagen bewertet werden:

  • bei Abschreibungsbeginn in der Periode
  • bei Abschreibungsende in der Periode
  • bei Abgang in der Periode

Abgangsdatum

Zum Abgangsdatum wird der Abschreibungsplan angehalten. Der Abgang kann wie folgt gespeichert werden:

  • rückwirkend: Abgangsdatum < Beginn der aktuellen Periode
  • in der aktuellen Periode: -  Abgangsdatum im Intervall [Beginn der laufenden Periode - Ende der laufende Periode]
  •  in der Zukunft: Abgangsdatum > Ende der aktuellen Periode

In den ersten beiden Fällen wird als letzte AfA diejenige der aktuellen Periode berechnet.
Im letzten wird als letzte AfA diejenige der Periode berechnet, in der der Abgang liegt.

AfA

  • Inventarartikel ist nicht abgegangen oderInventarartikel ist
    in der laufenden Periode oder in einer der darauf folgenden Perioden abgegangen  :Die Berechnung erfolgt in drei Schritten: 

     
    - Die
    AfA für das restliche Geschäftsjahr= [aktuelle Periode – letzte Periode im Geschäftsjahr] wird wie folgt bestimmt:  
    Nettoabschreibungswert zu Periodenbeginn * (Σ BE nicht abgeschlossene Perioden des Geschäftsjahres / restliche BE zu Periodenbeginn)
     
    - Berechnung der
    AfA für die nicht abgeschlossenen Perioden: AfA im restlichen Geschäftsjahr * 

           (Σ BE Perioden pc bis pn  / Σ BE nicht abgeschlossene Perioden des Geschäftsjahres) 
         - Σ Abschreibungen der Vorperioden
         (pc = aktuelle Periode, pn = Berechnungsperiode)
   - Die
AfA für das gesamte Geschäftsjahr = (Summe der Abschreibungen der abgeschlossenen Perioden + AfA für das restliche Geschäftsjahr)

Inventarartikel

  • ist in einer Periode abgegangen, die vor der aktuellen Periode liegt : 
    - Berechnung der
    AfA für die Periode, in der das Abgangsdatum liegt =   Nettoabschreibungswert zu Beginn der Abgangsperiode * (BE Abgangsperiode / restliche BE zu Beginn der Abgangsperiode )
      
    - Berechnung der
    AfA für das Geschäftsjahr AfA Geschäftsjahr des Abgangs =       
      Σ AfA der Perioden [Geschäftsjahresbeginn – Abgangsperiode]
    - Berechnung der

    AfA für die aktuelle Periode

    AfA Geschäftsjahr des Abgangs - Σ AfA abgeschlossene Perioden (laut DEPREC der aktuellen Periode)

Beispiele

Beispiel Fertigungsplan

 

Beginn
Periode

Ende
Periode

Restliche BE

Geplante
BE

Gefertigte
BE

BE
Geschäftsjahr

Summe
BE

T1

01/01/2006

31/03/2006

100 000

3 000

2 500

14 000

 2 500

T2

01/04/2006

30/06/2006

97 500

5 000

6 000

 15 000

8 500

T3

01/07/2006

30/09/2006

91 500

1 500

             

15 000

10 000

T4

01/10/2006

31/12/2006

90 000

5 000

             

15 000

15 000

T1

01/01/2007

31/03/2007

85 000

2 500

 

15 000

17 500

T2

01/04/2007

30/06/2007

82 500

5 000

 

15 000

22.500

T3

01/07/2007

30/09/2007

77 500

2 500

 

15 000

25 000

T4

01/10/2007

31/12/2007

75 000

5 000

 

15 000

30 000

 

01/01/2008

31/12/2008

70 000

15 000

 

15 000

45 000

 

01/01/2009

31/12/2009

55 000

15 000

 

15 000

60 000

 

01/01/2010

31/12/2010

40 000

10 000

 

10 000

70 000

 

01/01/2011

31/12/2011

30 000

30 000

 

30 000

100 000

Beispiel Abschreibungsplan BE
  • Bruttowert: 10 000
  • Restwert: 0
  •  Abschreibungsbeginn: 01/05/2006
  • Abschreibungsende: 30/11/2007
  • Fertigungsplan siehe unten

Geschäftsjahr

Nettowert

AfA Geschäftsjahr

Summe Ende Geschäftsjahr

01/01/2006 – 31/12/2006

10 000,00

   (1)      4 415,15

4 415,15

01/01/2007 – 31/12/2007

5 585,85

5 585,85

10 000,00

01/01/2008 – 31/12/2008

 

 

 

01/01/2009 – 31/12/2009

 

 

 

01/01/2010 – 31/12/2010

 

 

 

01/01/2011 – 31/12/2011

 

 

 

(1) 10 000,00 * (10 522 / 23 837) = 4 415,15
    10 522 entspricht der Summe der im Geschäftsjahr 2006 gefertigten BE :
    - BE der Periode T2: 6 000 * 61 / 91 = 4 022 (anteilig gemäß der Anzahl von Haltetagen berechnet)
    - BE der Periode T3: 1 500
    - BE der Periode T4: 5 000
    also für das GJ 2006: 4 022 + 1 500 + 5 000 = 10 522

    23 837 entspricht der Gesamtgröße der BE, der mit dem Inventarartikel gefertigten BE (10 522 für 2006 + 13 315 für 2007):

    Geschäftsjahr 2007 :
    - BE der Periode T1: 2 500
    - BE der Periode T2: 5 000
    - BE der Periode T3: 2 500
    - BE der Periode T4: 5 000 * 61 / 92 = 3 315 (anteilig gemäß der Anzahl von Haltetagen berechnet)
    D. h. für das Geschäftsjahr 2007: 2 500 + 5 000 + 2 500 + 3 315 = 13 315

Umlage der AfA im Geschäftsjahr 2006 gemäß BE pro Quartal

Periode

Nettowert

Bezugseinheiten

AfA

T1 01/01/2006–31/03/2006

10 000,00

 

----

T2  01/04/2006–30/06/2006

10 000,00

           4 022

(2)     1 687,29

T3  01/07/2006–30/09/2006

8 312.71

           1 500

(3)       629,28

T4  01/10/2006–31/12/2006

7 683,43

           5 000

(4)     2 097,58

                                          Summe Geschäftsjahr 2006:

10 522

         4 415,15

T1  01/01/2007–31/03/2007

5 585.85

2 500

(5)     1 048,79

T2  01/04/2007–30/06/2007

 

5 000

(6)     2 097,58

T3  01/07/2007–30/09/2007

 

2 500

(7)     1 048,79

T4  01/10/2007–31/12/2007

 

3 315

(8)     1 390,69

                                            Summe Geschäftsjahr 2007:

13 315

         5 585,85

(2)  4 414,15 * 4 022 / 10 522 = 1 687,29
(3)  4 414,15 * 5 522 / 10 522 = 2 316,57 - 1 687,29 = 629,28
      wobei 10 522 für die Gesamtzahl der seit Geschäftsjahresbeginn gefertigten BE steht
(4)  4 414,15 – (1 687,29 + 629,28)  = 2 097,58
(5)  5 585,85 * 2 500 / 13 315 = 1 048,79
(6)  5 585,85 * 7 500 / 13 315 = 3 146,37 – 1 48,79 = 2 097,58
(7)  5 585,85 * 10 000 / 13 315 = 4 195,16 – 3 146,37 =  1 048,79
(8)  5 585,85 -  4 195,16 =  1 390,69