Haftungsausschluss 

In der Verordnung 13L-1-06 Nr. 12 vom 24. Januar 2006 des französischen Finanzamtes über digitale Buchführung wird erneut darauf hingewiesen, dass bei digitaler Buchführung die Bestimmungen des im Jahr 1999 überarbeiteten allgemeinen Kontenplans zu beachten sind, d. h. die digitale Buchführung muss lauter, regelmäßig und aussagekräftig sein.

Die Sage-Software muss also sowohl in der Standardversion als auch in parametrierten Versionen so verwendet werden, dass die in oben genannter Verordnung aufgeführten Prinzipien beachtet werden:

  • Prinzip der Unantastbarkeit und Unwiderruflichkeit der Buchungen
  • Prinzip des Periodenabschlusses der chronologischen Datensätze
  • Prinzip der Beständigkeit des Revisionspfads

Die Sage-Software ist so konzipiert, dass diese Prinzipien beachtet werden. Es müssen jedoch auch alle Benutzer bei der Verarbeitung von Buchhaltungsdaten diese Prinzipien anwenden.
Die Beachtung der in der Verordnung 13L-1-06 Nr. 12 vom 24. Januar 2006 des französischen Finanzamtes über digitale Buchführung vorgesehenen Prinzipien liegt also in der Verantwortung des einzelnen Benutzers, insbesondere, was die Verwendung von Funktionalitäten der Sage-Softwarepakete und die Einhaltung der daraus entstehenden Pflichten betrifft. Das Unternehmen Sage haftet also nicht für vermutete oder tatsächliche Verstöße gegen diesbezügliche gesetzliche oder behördliche Vorschriften. Dies gilt insbesondere für die Unantastbarkeit von Daten, welche von mit dem in die Software integrierten Werkzeug realisierten Eigenentwicklungen gespeichert wurden, sowie für Datenänderungen, die mithilfe von zu der Sage-Software externen Prozessen (vom Typ RDBMS) durchgeführt wurden.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass zum Prüfungsumfang für die digitale Buchhaltung unter anderem die Dokumentation Ihrer Sage-Software gehört, wodurch es "dem Prüfer möglich ist, die in der Prüfungsperiode verwendeten IT-Systeme zu kennen und zu verstehen, darunter auch alle bedeutenden Entwicklungen".

Zu dieser Dokumentation zählt neben dem Benutzerhandbuch der Standardversion der Sage-Software auch jegliche sonstige mit eventuellen individuellen Parametern und / oder Entwicklungen verbundene Dokumentation, die vom Benutzer selbst oder von seinem IT-Dienstleister erstellt wurde.