Für die DADS-Erklärung in Frankreich gilt die folgende Regel, mit der man den Standort, der die Erklärung abgibt, erfahren kann:
- Unterliegt die Gesellschaft der Abgabe einer Ergebniserklärung und gibt die Gesellschaft die Erklärung ab, gehören die Adresse und die SIRET-Nummer zu dem Standort, der die Ergebniserklärung abgibt.
- Ist die Gesellschaft unterlegen, die Erklärung wird aber nicht vom Unternehmen abgegeben (im Fall von Gesellschaftsniederlassungen, deren Erklärung von der Muttergesellschaft abgegeben wird), gehört die Adresse zum Standort der Muttergesellschaft, die die Ergebniserklärung abgibt. Die SIRET-Nummer gehört zum Hauptsitz der Niederlassung.
- Unterliegt die Gesellschaft nicht der Abgabe einer Ergebniserklärung, gehören die Adresse und die SIRET-Nummer zum Hauptsitz der Gesellschaft.