Entspricht der bei Berechnung der Verteilungskoeffizienten berücksichtigten Referenzperiode. Das zu Grunde liegende Verteilungsprinzip besteht darin, den Saldo (bzw. Betrag) oder die Menge (in Einheiten) einer zu verteilenden Kostenstelle auf alle anderen Kostenstellen umzulegen, und zwar anteilig im Verhältnis ihrer jeweiligen Belastungen auf eine so genannte Verteilungskostenart.
Die Berechnungsperiode bietet folgende Möglichkeiten:
Beispiel:
Eine Kostenstelle ‚Verwaltung‘, auf die Werbungskosten gebucht wurden (Kostenart des zu verteilenden Aufwands ‚Werbung‘). Die Buchung erfolgte für den Zeitraum vom 01.01.2007 bis zum 31.01.2007 in Höhe von 5.000 €.
Diese Kosten sollen nun für die Periode vom 01.01.2007 bis 31.12.2007 anteilig gemäß den Verkäufen (Umlageart ‚Verkauf‘) auf die anderen Abteilungen verteilt werden.
Die Verteilungsperiode geht vom 01.01.2007 bis zum 31.01.2007. Die Periode für die Berechnung der Koeffizienten geht vom 01.01..2007 bis zum 31.12.2007.
Die auf die Kostenstelle ‚Verwaltung‘ belasteten Werbungskosten werden anteilig im Verhältnis ihrer im Zeitraum vom 01.01.2007 bis 31.12.2007 realisierten Verkäufe auf die Abteilungen 1 und 2 verteilt. In dieser Periode werden die Verteilungskoeffizienten berechnet.
Der Zeitraum für die Berechnung der Koeffizienten entspricht der Buchhaltungsperiode. Es kann ein Kalkulationszeitraum für die Koeffizienten definiert werden, der mehrere Buchhaltungsperioden desselben Geschäftsjahres umfasst. In diesem Fall müssen das Beginndatum der Koeffizientenkalkulationsperiode dem Beginndatum der ersten Buchhaltungsperiode und das Enddatum der Koeffizientenkalkulationsperiode dem Enddatum der letzten Buchhaltungsperiode entsprechen.Standardmäßig entspricht diese Periode dem Geschäftsjahr.