Bei einer Zusammenführung oder einer Teilanlage Aktiva kann sich der Vorgang nur auf ein einziges Zielunternehmen erstrecken.
Bei einer Abspaltung müssen mindestens zwei Zielunternehmen angegeben werden.
In diesem Fall genügt es, je nach Hinzufügen eines Zielunternehmens die Parameter anzugeben und freizugeben, die die verschiedenen Register darstellen, insbesondere: die Auswahl der Artikel des Quellunternehmens im Ausfüllmodus der Pläne des Zielunternehmens.