Feldhilfe (DADADR) 

Die Adresse des Unternehmens muss gemäß dem für die TDS-Erklärungen vorgeschriebenen AFNOR-Format erfasst werden:
- Adresszusatz (Aufgang, Gebäude, Stockwerk, Gebäudekomplex etc.)
- Hausnummer.
- Die Erweiterung der Hausnummer.
- Straßenname.
- Ortsnummer der INSEE, wobei das Format vom jeweiligen Ländercode abhängt.
- Ortsname.
- Postleitzahl, wobei das Format vom jeweiligen Ländercode abhängt.
- Verteilerbüro.

Die TDS-Prüfung zeigt einen Fehler an, wenn die Gemeinde und das Verteilerbüro nicht angegeben sind, oder wenn die beiden ersten Ziffern der Postleitzahl nicht angegeben sind.