Bei der Erstellung kann der so berechnete Wert erzwungen sein. Der erfasste Betrag muss das gleiche Vorzeichen wie der Nettoeingabewert sein und muss kleiner oder gleich dem berechneten Steuerbetrag sein. Wenn Sie diesen Betrag erfassen, wählen Sie die Option Von der Anwendung neu zu berechnen über das Menü Aktionen aus, um die Erfassung abzubrechen und diesen Betrag automatisch über den fakturierten Steuerbetrag und den USt.-Rückerstattungssatz neu zu berechnen.
Sobald die Anlage beendet wurde, kann dieser Wert nicht mehr direkt in dieser Maske geändert werden. Klicken Sie auf Aktualisieren, um ihn zu aktualisieren. Der erstattete Steuerbetrag kann über die USt.-Ausgleich-Verarbeitung geändert werden, und zwar bei der Anwendung des endgültigen Abzugskoeffizienten.
Wurde die Anlage durch die Anlage von Ausgaben erstellt, wird dieser Wert mit der Summe der rückerstatteten Steuerbeträge der angehängten Ausgaben erzwungen. Wird einer der USt.-Koeffizienten oder der Aktivitätsbereich geändert, wird der Wert freigegeben und neu berechnet und ein neuer USt.-Rückerstattungssatz bestimmt.
Er kann aktualisiert werden, indem neue Ausgaben hinzugefügt oder bereits verknüpfte Ausgaben entfernt werden. Ist der Wert erzwungen, wird er mit dem erstatteten Steuerbetrag der neuen hinzugefügten oder entfernten Ausgaben aktualisiert. Ist der Wert nicht erzwungen, wird er mit dem angezeigten Satz neu berechnet.