Der zeitversetzte Abschreibungstyp: Verschiebung 2013 2014 kann in den Geschäftsjahren des Kontextes Buchhalterisch und fiskalisch angegeben werden. Damit kann die steuerliche AfA auf 70% des ohne Abschreibungsdifferenz berechneten Wertes begrenzt werden. Oberhalb dieser Grenze erfolgt die steuerliche Abschreibung zeitversetzt. Diese Verzögerung wird in bis zu 10 Geschäftsjahre nach 2014 übernommen.
Die Abweichungsregel wird dann automatisch mit dem Wert Prozentualer Anteil und dem Abweichungssatz mit dem Wert "30,00" ausgefüllt.
- Entspricht die Abschreibung nach dem steuerlichen Plan der Abschreibung nach dem Buchhaltungsplan, dient der Buchhaltungsplan als Grundlage für die Berechnung der Beschränkung von 70%.
- Unterscheidet sich die Abschreibung nach dem steuerlichen Plan von der Abschreibung nach dem Buchhaltungsplan, muss ein Plan vorhanden sein, mit dem die steuerliche Abschreibung ohne Abweichung berechnet wird, der als Berechnungsgrundlage der Beschränkung von 70% dient. Dieser Plan wird vom Parameter DPRPLNPIO - Prioritätsplan (Kapitel AAS, Gruppe CLC) definiert.