Die Abschreibungart der Anlage muss immer angegeben werden. Er kann erfasst werden, oder, wenn er aus einem bestimmten Wert besteht, über Anwendung der Rubrikenzuweisungen nach der Erfassung des Bestimmungswertes angegeben werden: "Konto" oder "Gruppe".Der angegebene Modus muss für den Plan und das Land zulässig sein.Im Plan IAS/IFRS sind nur die folgenden Modi zulässig: "RJ" (Restwert TAGe), "RM" (Restwert Monate), "RS" (Restwert Wochen), "UO" (Bezugseinheiten), "SA" (Ohne Abschreibung), "LP" (Linear rein) und "DF" (Degressiv Frankreich).Im steuerlichen Plan ist der Modus "UO" (Bezugseinheiten) nicht zulässig.Die Modi "AN" (Anticipato) und "OR" (Ordinario) können nur für Anlagen angegeben werden, deren Anlagentpy "Sachanlage" ist.Nach der Freigabe ist die Änderung des Modus nur über die Aktion "Methode ändern" möglich.