Dieser Wert wird von der Abschluss- oder Berechnungsverarbeitung ausgefüllt, und kann erzwungen werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden:
Der erfasste Wert muss kleiner als oder gleich dem Abschreibungsbetrag (Bilanzwert - Restwert) sein.
Wenn Sie diesen Betrag bei der Anlagenerstellung erzwingen, wird die Option Von der Anwendung neu zu berechnen über das Menü Aktionen verfügbar, um die Datenerfassung abzubrechen. Die Summe wird bei der nächsten Berechnung neu berechnet.