Mit einer EU-Steuerart oder Statistik kann die Art eines aus steuerlicher oder statistischer Sicht innergemeinschaftlichen Vorgangs gekennzeichnet werden. Die EU-Steuerart wird für die Intrastat-Erklärung verwendet.
Diese Information wird in den physischen Flüssen initialisiert, wo sie geändert werden kann. Für bestimmte Finanzflüsse (Rechnungen und Gutschriften im Verkauf) erhält man auch Zugriff auf diese Information.
Die Initialisierung des EU-Steuersystems erfolgt folgendermaßen:
Flusstyp | EU-Steuersystem |
Lieferung | 21 Lieferung in Frankreich befreit und im Empfängerland zu versteuern |
Leihlieferung | 29 Sonstiger Versand |
Fremdverarbeitungslieferung | 29 Sonstiger Versand |
Standortübergreifende Lieferung | 29 Sonstiger Versand |
Exportlieferung mit EU-Transitspediteur | 29 Sonstiger Versand |
Lieferung mit direkter Gegenbuchung | 31 Neufakturierung im Rahmen eines Dreiecksvorgangs |
Rechnung mit Bestandsbewegung | 21 Lieferung in Frankreich befreit und im Empfängerland zu versteuern |
Rechnung ohne Bestandsbewegung | 26 Vertriebsregel mit Wertsteigerung |
Kundenretoure | 19 Sonstige Einführungen |
Leihrückgabe | 19 Sonstige Einführungen |
Gutschrift mit Bestandsbewegung | 19 +25 Sonstige Einführungen / Vertriebsregel mit Minderung |
Gutschrift ohne Bestandsbewegung | 25 Vertriebsregel mit Wertminderung |
Wareneingang | 11 Anschaffungen in Frankreich zu versteuern |
Lieferantenretoure | 29 Sonstiger Versand |