Dieses Datum muss unbedingt im aktuellen Geschäftsjahr für jeden Kontext jedes Quell- und Zielunternehmens liegen.
Mit diesem Datum wird ausgefüllt:
- Das "angezeigte" Abgangsdatum, auf Ebene der Artikel des Quellunternehmens.
Hinweis: Das tatsächliche Abgangsdatum, das zur Berechnung der AfA des Geschäftsjahrs herangezogen wird, entspricht dem Wirksamkeitsdatum minus 1 Tag.
Keine AfA wird am Abgangsdatum berechnet (unabhängig vom Wert des allgemeinen Parameters PADDOTJSO: Keine berechnete AfA zum Abgangsdatum).
- Das Kaufdatum und die Inbetriebnahme der Artikel gibt dies an, wenn der Parameter dieser Verwaltungsregel auf Ebene des Registers Sonstige Regeln angegeben ist.