Dieses Feld ermöglicht die Auswahl der Regel, die das Abschreibungsbeginndatum festlegt.
- Hat die Steuersatzanwendungsregel den Wert Basis x monatlicher Satz, entspricht das Abschreibungsbeginndatum in jedem Fall entweder dem Ersten Tag des Monats, oder dem Ersten Tag des folgenden Monats.
- Ist der Typ Pro rata temporis monatlich, kann die Regel, die das Abschreibungsende festlegt, nicht den Wert Am angegebenen Tag annehmen.