Die Abschreibungsgrundlage ist der Betrag, der als Berechnungsgrundlage der Abschreibungen dient. Im Fall der Erstellung einer Anlage, die aktuell abgeschrieben wird, entspricht dieser Betrag dem hinzugefügten Ursprungswert der möglichen Neubewertungen der Anlage zwischen dem Abschreibungsbeginn und der Erstellungsdatum der Datei. Standardmäßig wird dieser Bereich mit dem Ursprungswert der Anlage initialisiert.