Die Berechnung muss daher in jedem Fall vor dem nächsten Perioden- oder Geschäftsjahresabschluss erfolgen.
Erstreckt sich die Migration auf einen Ursprungsordner der v.140, wird diese Option automatisch aktiviert und kann nicht geändert werden.
Erstreckt sich die Migration auf einen Ursrprungsordner der v.5, wird diese Option nicht standardmäßig aktiviert, kann aber geändert werden.