Eine wiederaufgenommene Anlage ist eine Anlage, deren Buchungsbelastungsdatum zum Zeitpunkt der Erstellung vor dem Beginn des aktuellen Geschäftsjahres liegt, oder deren AfA-Summe zum Geschäftsjahresbeginn bei der Erstellung erzwungen wurde, oder deren Abschreibungssumme zum Periodenbeginn während der Erstellung angegeben wurde.