Dieses Feld ermöglicht die Angabe des neuen geographischen Standorts der Anlage und eventueller Komponenten, oder bei einer Massenverarbeitung, aller ausgewählten Artikel. Immer ein Inventarstandort eines dem Buchhaltungsstandort des Unternehmens zugeordneten Standorts, außer wenn der Parameter CPYGEOFCY - Prüfung geogr. Standort nach Unternehmen auf Ja positioniert ist. In diesem Fall kann irgendein geographischer Standort des Unternehmens ausgewählt werden.
Bei einer Sammelverarbeitung, die sich auf mehrere Unternehmen erstreckt, muss es sich um einen Inventarartikel handeln, der allen Unternehmen gleich ist.
Die Auswahl dieses geographischen Standorts unterliegt immer den dem Benutzer zugewiesenen Berechtigungsregeln. Die dem Benutzer für die geographischen Standorte überlassenen Berechtigungen werden nur in Bezug auf die Auswahl des geographischen Standorts angewendet, und nicht auf die Anzeige- und Änderungsrechte des Benutzers für die zum Standort gehörigen Anlagen.
Im Fall eines Massenübertragungsabbruchs muss der geographische Zielstandort der abzubrechenden Übertragung angegeben werden.