Bei einer Einzelverarbeitung zeigt dieses Feld beim Öffnen des Fensters den aktuellen geographischen Standort des Inventarartikels an.
Es ermöglicht die Angabe eines neuen geographischen Standorts, dem der Inventarartikel oder, bei einer Sammelverarbeitung, alle Inventarartikel zugewiesen sind. Immer ein Inventarstandort des Buchhaltungsstandorts des Unternehmens oder ein diesem Buchhaltungsstandort zugeordneter Inventarstandort, außer wenn der Parameter CPYGEOFCY - Prüfung geogr. Standort nach Unternehmen auf Ja positioniert ist. In diesem Fall kann der Inventarartikel auf irgendeinen geographischen Standort des Unternehmens belastet werden.
Die Auswahl dieses geographischen Standorts unterliegt immer den dem Benutzer zugewiesenen Berechtigungsregeln. Die dem Benutzer für die geographischen Standorte überlassenen Berechtigungen werden nur in Bezug auf die Auswahl des zulässigen geographischen Standorts angewendet, und nicht auf die Anzeige- und Änderungsrechte des Benutzers für die zum Standort gehörigen Inventarartikel.
Im Fall eines Massenübertragungsabbruchs muss der geographische Zielstandort der abzubrechenden Übertragung angegeben werden.