1/ Ein Pauschalbetrag, der zum erfassten Benutzer gehört.
2/ Ein prozentualer Anteilsbetrag der realisierten Investition. In diesem Fall genügt es, diesen prozentualen Anteil zu erfassen.
3/ Ein prozentualer Anteil der realisierten Investition mit Anwendung eines Höchstwertes. In diesem Fall genügt es, diesen prozentualen Anteil sowie den Höchstwert zu erfassen.
In den beiden letzten Fällen wird der Subventionsbetrag automatisch während der Verarbeitung Subventionsberechnung berechnet.