Dieses nicht erfassbare Feld enthält den Wertverlustbetrag des Artikels (oder, bei einer Sammelverarbeitung, der Verwaltungseinheit), der für die Periode auf dem Abschreibungsplan realisiert wurde. Die Zuschreibungshöchstgrenze wird wie folgt berechnet: Nettowert - Versicherungswert (nur wenn der Nettowert größer als der Versicherungswert ist. Andernfalls ist der Wertverlustbetrag gleich 0).