Dieses nicht erfassbare Feld enthält den Betrag der Wertminderungswiederaufnahme des Artikels (oder, bei einer Sammelverarbeitung, der Verwaltungseinheit), der für die Periode auf dem Abschreibungsplan realisiert wurde.
Die Zuschreibungshöchstgrenze wird wie folgt berechnet: Versicherungswert - Nettowert ... nur wenn für den Artikel oder die Hauptbuchhaltung in einer vorangegangenen Periode ein Wertverlust stattgefunden hat und wenn der Versicherungswert höher als der Nettowert ist. Andernfalls ist der Betrag der Wertminderungswiederaufnahme gleich 0.