Diese Information ist nicht erforderlich: die Zuweisung einer Anlage zu einem Aktivitätsbereich ermöglicht die Bestimmung des Besteuerungs- und Steuerpflichtkoeffizientenwertes für die Bestimmung des Abzugskoeffizienten und des USt.-Rückerstattungssatzes, die für die Anlage verwendet werden.