Es wird ausgefüllt, nachdem der USt.-Jahresausgleich im Anschaffungsgeschäftsjahr und anschließend in möglichen Verarbeitungen für Globalen Ausgleich mit dem jährlichen Zulässigkeitskoeffizienten durchgeführt wurde.
Nach dem Abschluss wird der gültige Referenzkoeffizient ausgefüllt.