Die Erfassung ist für einen Plan, in dem eine der folgenden Sonderregeln gepseichert ist, nicht zulässig:
Hinweis zur Sonderregel für den Steuerabzug von 40% [15.04.2015-14.04.2017] für französische Unternehmen (Loi Macron):
Um diese Regel anzuwenden, muss das Einkaufsdatum vor oder am 14.04.2017 liegen. Andernfalls erhalten Sie die Meldung ‚Das Einkaufsdatum ist > als das Anwendungsenddatum der Sonderregel. Stellen Sie Ihre Anwendungsrechte sicher. Bestätigen?‘ Sie können Ja oder Nein auswählen, um die Meldung freizugeben oder zu ignorieren.
Ja: Die Regel wird angewendet, auch wenn das Anschaffungsdatum nach dem 14.04.2017 liegt.
Nein: Die Anlagen oder Aktualisierungen werden nicht berücksichtigt,. Sie müssen die Sonderregel mit Keine parametrisieren oder die Aktion abbrechen.