Feldhilfe (KASJCOEFAS) 

Der Steuerpflichtkoeffizient ist nur sichtbar, wenn das Unternehmen der französischen Rechtsordnung unterliegt.
Dieser Wert, der zwischen 0 und 1 liegen muss (einschließlich Bereichsgrenzen), ist Teil der Bestimmung des Steuerabzugskoeffizienten und des Satzes der erstatteten USt. Der Steuerpflichtkoeffizient einer Anlage, der nur für die Durchführung von Arbeitsgängen außerhalb des USt.-Anwendungsfeldes verwendet wird, hat daher den Wert: 0: eine Anlage, die nur für die Durchführung von Arbeitsgängen mit Steueranwendung verwendet wird, ist gleich 1, unabhängig davon, ob die Arbeitsgänge besteuert werden oder befreit sind.
Dieser Wert ist Teil der Bestimmung des Steuerabzugskoeffizienten und des Satzes der erstatteten USt.
Bei der Anlage wird er standardmäßig mit dem Wert des Steuerbereichs ausgefüllt.
Ist der Aktivitätsbereich nicht angegeben, wird er mit 1 initialisiert und kann geändert werden: wird der Wert 0 zugewiesen, wird der Besteuerungskoeffizient mit 0 belegt und kann nicht mehr geändert werden. Wird ein anderer Wert zugewiesen, nimmt der Besteuerungskoeffizient dagegen automatisch den Wert 1 an und kann weiterhin geändert werden.
Der im Anlagemodus erfasste Wert wird der Steuerpflichtkoeffizient der Referenz.
Nach Freigabe der Anlagenerstellung wird dieser Koeffizient der Jährliche Koeffizient, falls er geändert wird.