Aus mit der Verarbeitungszeit verbundenen Leistungsgründen ist es gegebenenfalls ratsam, die Anlage von Datensätzen mit mehreren Rechtsordnungen zu vermeiden und stattdessen deren Anwendung auf jede einzelne Rechtsordnung des Ordners zu bevorzugen.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Dokumentation Leistungsverbesserung: Liste der Multi-Rechtsordnung-Objekte.
Der Verhalten der allgemeinen Prinzipien wird geändert,wenn ein Datensatz mehrereRechtsordnungen hat:
Existiert ein Datensatz (gleicher Code) z.B. gleichzeitig für eine Rechtsordnung FRA und ohne Rechtsordnung, tritt das folgende Verhalten auf:
- In einem Datensatz, der eine andere Rechtsordnung enthält, als die in den Daten definierte enthält (in unserem Beispiel FRA):
Lediglich die ohne Rechtsordnung definierten Daten können hier verwendet werden.
- In einem Datensatz, der eine identische Rechtsordnung enthält (in unserem Beispiel FRA):
Es können nur die mit dieser Rechtsordnung definierten Daten verwendet werden, wenn diese aktiv sind.
Die ohne Rechtsordnung definierten Daten können nicht verwendet werden, auch wenn sie aktiv sind und wenn die mit Rechtsordnung aktivierten Daten inaktiv sind.
- In einem Datensatz, in dem die Rechtsordnung nicht angegeben ist:
Lediglich die ohne Rechtsordnung definierten Daten können hier verwendet werden.
Die Daten mit Rechtsordnung sind bei der Auswahl nicht verfügbar und können nicht verwendet werden.
Existierten keine Daten ohne Rechtsordnung, wären alle Daten mit einer Rechtsordnung bei der Auswahl verfügbar und verwendbar.
Bei der Verwendung von Daten, die für mehrere Rechtsordnungen verfügbar sind und mit einer Unternehmensgruppe parametrisiert wurden, wird eine zusätzliche Prüfung ausgeführt, um die Kohärenz innerhalb der Unternehmensgruppe beizubehalten. Es handelt sich um eine Kombinationsprüfung der Rechtsordnung des Elements (Parameter, Fluss, etc.), in dem die Daten verwendet werden, und der Rechtsordnung der von den Daten angegebenen Unternehmensgruppe, und umgekehrt.
Beispiel: das Parameterelement Steuersatz verwendet die Daten des Steuersystems.
Ist der Steuersatz mit einer Rechtsordnung verknüpft, prüft die Prüfung, ob die Gruppe des Steuersystems mindestens ein Unternehmen mit der gleichen Rechtsordnung wie die des Steuersatzes enthält.
Ist der Steuersatz für eine Gruppe definiert, aber ohne Rechtsordnung, prüft die Prüfung, dass die Rechtsordnung des Steuersystems der Rechtsordnung von mindestens einem der auf Ebene des Steuersatzes angegebenen Unternehmen der Gruppe entspricht.
Die Auswahllisteder Daten berücksichtigt diese Kombinationsprüfung nicht, sie erfolgt nur zu dem Zeitpunkt, zu dem die Daten ausgewählt werden.