Nicht erforderliches Feld, das den Rechtsordnungscode enthält (sonstige Tabelle 909).
Der hier angegebene Wert wird bei der Ordnererstellung, der Ordnerfreigabe und der Datenhinzufügung geprüft, wenn eine Rechtsordnung kopiert wird.
Bei Anlage eines Ordners werden die zu den ausgewählten Rechtsordnungen gehörigen Daten und die gemeinsamen Daten (Rechtsordnungscode leer) ausgegeben.
Bei Validierung eines Ordners werden nur die Datensätze der Rechtsordnungen des Ordners übernommen.
Das Feld Rechtsordnung dient auch als Filter und wird bei Auswahl und Erfassung von Bewegungen (Erfassung von Rechnungen, Zahlungen, Belegen, etc.) geprüft.
Ist das Feld leer, kann der aktuelle Datensatz unabhängig von der Rechtsordnung des Unternehmens verwendet werden, das von der Bewegung betroffen ist.