Dieses Datum, das standardmäßig mit dem Beginndatum der aktuellen Periode des Kontextes Buchhalterisch und fiskalisch ausgefüllt wird, dient der Bestimmung des tatsächlichen Modernisierungsdatums.
Das erfasste Datum muss zwischen dem Beginn des aktuellen Geschäftsjahres und dem Ende der aktuellen Periode des Kontextes der zu modernisierenden Pläne liegen. Wurde im aktuellen Geschäftsjahr bereits eine Aktualisierung durchgeführt, muss dieses Datum nach dem tatsächlichen Datum dieser Aktualisierung liegen.