Je nach Berechtigungen kann er von einem anderen für den Betreiber zulässigen Standort geändert werden.
Es muss sich um einen Einkaufs- und Bestandsstandort handeln, wenn der Artikel-Standort vom Vorschlagstyp "Fremdverarbeitung" ist. Andernfalls muss es sich um einen Fertigungsstandort handeln.