Nur ein Steuersystem, das der Rechtsordnung und der Unternehmensgruppe des Standorts entspricht, kann angegeben werden.Die mit dem Parameter Multi-Rechtsordnung verknüpften allgemeinen Prinzipien sindhier detailliert beschrieben.
Funktionalitäten in Verbindung mit diesem Feld:
Wird diese Angabe bei Anlage oder Duplizierung der Bestellung geändert und sind Bestellpositionen vorhanden, so wird der Benutzer zu erneuten Berechnung der Preise und Nachlässe der Bestellpositionen aufgefordert, was insbesondere dann wichtig ist, wenn es sich bei den angegebenen Preisen um Bruttopreise handelt. Nach Anlage der Bestellung kann nicht mehr auf das Steuersystem zugegriffen werden.
Besonderheiten bei unternehmensübergreifenden Aufträgen: Bei unternehmens- oder standortübergreifenden Bestellungen wird das zum generierten Verkaufsauftrag erfasste Steuersystem mit dem Steuersystem des dem Einkaufsstandort zugeordneten Kunden initialisiert.