Bei einer Einkaufsanfrage muss dieser Wareneingangsstandort zum gleichen juristischen Unternehmen geöhren, wie der Anfragestandort. Bei einem Auftrag muss der Wareneingangsstandort zum gleichen juristischen Unternehmen gehören, wie der Auftragsstandort.
Bei einer Einkaufsanfrage oder einem Auftrag für einen bestandsgeführten Artikel gilt:- der Wareneingangsstandort muss ein Lager sein
- die Artikelreferenz muss für diesen Wareneingangsstandort definiert sein