Folgende Zahlungen können aufgeschoben werden:
- Zahlungen, zu denen weder eine Zahlungsanweisung erfolgte noch ein Zahlschein vorliegt,
- Zahlungen, die weder auf einem Zwischenkonto, noch auf einem Bankkonto noch als Ausstand freigegeben wurden,
- Zahlungen mit erfassbarem Fälligkeitsdatum (siehe Zahlungstransaktion).