Mengenprozentsatz, über dem der Ausgleichsbetrag in zwei Teile aufgesplittet wird: Restbestand und bereits abgegangener Bestand.
Dieser Prozentsatz wird mit dem Verhältnis zwischen physischem Restbestand und Gesamtbestandsmenge eines FA-Artikels verglichen.
Dies ermöglicht die Verteilung der Preisausgleichsbeträge auf die korrekten Konten.
Bei Deaktivierung dieses Feldes bleibt dieser Schwellenwert bei der Verteilung unberücksichtigt.