Die Steuercodes (USt., parafiskalische Steuer und/oder Sonderabgaben, Regionalsteuer) können in der Wareneingangszeile geändert werden, wenn die Transaktion dies zulässt.
In der Regel werden sie anhand der Steuerermittlungsregeln initialisiert, die sich in den meisten Fällen aus der Kreuzung des Steuersystems des Lieferanten und der Steuersätze der erfassten Artikel ergeben.
- Wenn die Wareneingangszeile auf eine Bestellzeile zurückgeht, werden die Steuercodes der Bestellzeile übernommen.
- Bei einem Wareneingang aus einer standort- bzw. unternehmensübergreifenden Lieferung werden die Steuercodes in Abhängigkeit des auf der Lieferung erfassten Steuersystems und der Steuerebenen ermittelt.
- Bei Umwandlung einer Wareneingangszeile in eine Rechnungszeile oder in eine Retourzeile, werden die zur Wareneingangszeile angegebenen Steuercodes in diese Dokumente übernommen.
Klicken Sie auf das Symbol Aktionen, um für jede Steuerebene einen Steuercode auszuwählen.
Nur ein Steuercode, der der Rechtsordnung und der Unternehmensgruppe entspricht, kann angegeben werden.
Die mit dem Parameter Multi-Rechtsordnung verknüpften allgemeinen Prinzipien sind hier detailliert beschrieben.