Die Auswahl dieser Regel hängt vom Abgangsgrund ab:
- Ist der Abgangsgrund Ende Leihpacht, Ende Mietvertrag oder Anlage wiederaufgenommen, muss die Berechnungsregel Ohne Ausgleich sein.
- Ist der Abgangsgrund Ausschuss oderDiebstahl/Verschwunden, kann diese Regel folgende Werte annehmen: Ohne Ausgleich, Regel 1/5tel, Regel 1/10tel, Regel 1/20tel.
- Ist der Abgangsgrund Verkauf, sind die möglichen Werte für diese Regel abhängig vom angegebenen Steuersatz auf Verkauf:
- Ist der Satz gleich 0, sind folgende Werte verfügbar: Ohne Ausgleich und Berechnung USt.-Rückerstattung.
-Ist der Satz größer als 0, ist nur der Wert Ohne Ausgleich verfügbar, wenn die Anlage bei der Anschaffung steuerlich entlastet wurde. Andernfalls ist auch der Wert Berechnung zusätzlicher Abzug verfügbar.