Bezieht sich die Zahlungszeile nicht auf einen Beleg/eine Rechnung, handelt es sich um die Währung der Erfassungskopfzeile, d.h. die Währung des „Betrags in Fremdwährung“. In diesem Fall kann diese Währung geändert werden. Anwendungsfälle:- In EUR geführtes Bankkonto.
- Zahlung in £ einer in £ ausgestellten Rechnung.
- In EUR berechnete Bankgebühren.
Falls die Transaktion als Wechselkurs für die Zahlung den „Rechnungskurs“ vorsieht und mehrere Rechnungen zur selben Zahlung ausgewählt wurden, auf denen verschiedene Wechselkurse angegeben sind, wird auf dem Buchungsbeleg der theoretische Kurs zum Zahlungsdatum angegeben. Das Feld des tatsächlich verwendeten Wechselkurses bleibt in diesem Fall leer.Im Fall von SEPA ist nur EURO zulässig und das Feld Währung kann nicht geändert werden.