Dabei müssen bestimmte Regeln beachtet werden. Z.B. kann für eine Bewegung mit einer Währung innerhalb der Europäischen Währungsunion (Währung mit festem Wechselkurs zum Euro) kein Wechselkurs erfasst werden, wenn die Unternehmenswährung auch zur EWU gehört und die Reportingwährung auf Euro lautet. Wenn die Währung des Dokuments allerdings eine Währung außerhalb der EWU ist und die Reportingwährung Euro lautet, können Sie den Wechselkurs in Reportingwährung erfassen.
Je nach Wechselkurstyp und Rechnungsdatum werden Werte aus der Wechselkurstabelle vorgeschlagen (Wechselkurstyp entspricht dem Standardwechselkurs des Rechnungsempfängers) .
Sie können diese Kurse außerdem über das Menü Aktionenreinitialisieren, das in einem der beiden Kurse verfügbar ist.
Die erfassten Kurse direkt während der Freigabe der Buchhaltungsrechnung verwendet.