Ist die Abschreibungsart Satz pro Annuität und hat der Abschreibungsbasistyp den Wert Bilanzwert - Restbuchwert oder Bilanzwert, erfolgt folgende Prüfung: die Summe der erfassten Sätze, zu der der außerplanmäßige Abschreibungssatz hinzugefügt wurde, darf nicht größer als 100% sein.