Dieses nicht erfassbare Feld entspricht dem höheren der folgenden beiden Werte: Marktwert und Gebrauchswert. Dieser Wert wird dazu verwendet, um den Betrag der Wertminderung oder der Wertaufholung zu berechnen, entweder durch Vergleich mit dem Nettowert der Anlage oder, bei einer Sammelverarbeitung, mit der Summe der Nettowerte der Anlagen der Verwaltungseinheit.