Der offene zu zahlende Betrag des ersten Offenen Postens wird standardmäßig mit dem Betrag des Kapitals des Leasingvertrags ausgefüllt. Er kann weiterhin geändert werden.
Der offene zu zahlende Betrag der folgenden Offenen Posten ist gleich dem Betrag des Kapitals des Leasingvertrags minus der Finanzierungsabschreibung der vorherigen Offenen Posten.