Dieses Feld ist nur zugänglich, wenn sich die gewählte Änderung auf das voraussichtliche Datum bezieht.
Bei einer Einzelverarbeitung zeigt dieses Feld das voraussichtliche Datum der Artikelverlängerung an, ob erzwungen oder nicht, und ermöglicht die Erfassung eines neuen Verlängerungsdatums. Handelt es sich um ein erzwungenes Datum, ermöglicht ein Rechtsklick auf die Option Nach Anwendung neu zu berechnen die Aufhebung der Erzwingung und die Wiederherstellung des Ursprungsdatums.
Ist bei einer Sammelverarbeitung kein Datum angegeben, wird das Verlängerungsdatum als nicht mehr erzwungen angesehen. Es übernimmt daher das Abschreibungsenddatum des Plans, der die industrielle Abschreibung verwaltet.
Ist ein Datum erfasst, muss es größer oder gleich dem Beginn des aktuellen Geschäftsjahres des Plans sein, das die industrielle Abschreibung verwaltet.