Dieses wird im Ursprungsverfahren in den Standardplänen IAS/IFRS oder CRC2002-10 bei jeder Änderung mit Einfluss auf die Abschreibung einer Anlage automatisch ersetzt: Verfahrensänderung, Wertminderung, Neubewertung nach Marktwert.
Durch die Einführung einer Restwertart können diese Änderungen zukunftsorientiert vorgenommen werden, weil der neue Nettowert der Anlage über die Restabschreibungsdauer abgeschrieben wird.
- Ist das Verfahren Standard, kann das Restwertverfahren nicht erfasst werden: es wird entweder mit dem Verfahren selbst ausgefüllt, wenn das Verfahren bereits mit dem Nettowert berechnet wurde, oder mit dem Wert RE - Restwert, wenn das Verfahren mit dem Bruttowert berechnet wurde. Der Benutzer kann die anzuwendende Anteilsart (Tage, Wochen oder Monate) angeben.
Besonderheiten: für die portugiesischen Standardverfahren Constantes und Constantes Duodecimos kann der Restwert erfasst werden. Es kann das Verfahren selbst oder das Verfahren RE - Restwert enthalten. - Ist das Verfahren Frei, wird das Restwertverfahren standardmäßig mit dem Verfahren selbst ausgefüllt, kann aber geändert werden und kann mit einem Restwertverfahren Standard oder Frei angegeben werden.