Feldhilfe (RULTPFDAT) 

Die Regel, die die Grundlagenbewertung der Gewerbesteuer oder Grundsteuer betrifft, wird nur auf die Anlagen angewendet, deren Halteart Eigentum ist und deren Einkaufsdatum vor oder an dem in diesem Feld angegeben Datum liegt.
Für die anderen Anlagen ist die Steuergrundlage gleich dem Einlagenwert.
Dieses Datum wird standardmäßig mit dem folgenden Datum ausgefüllt: 31/12/AAAA (AAAA steht dabei für das Jahr des Ausführungsdatums des Vorgangs - 1).
Dieses änderbare Datum muss vor oder am Ausführungsdatum liegen.