1/ Ausgewähltes Ausführungsdatum: Beginn Geschäftsjahr
- Liegt das Datum des Abschreibungsbeginns nach dem Beginndatum des Geschäftsjahres, erfolgt die Neubewertung zum Abschreibungsbeginn.
- Liegt das Datum des Abschreibungsbeginns vor oder am Enddatum des aktuellen Geschäftsjahres, erfolgt die Neubewertung zum Beginn des aktuellen Geschäftsjahres.
2/ Ausgewähltes Ausführungsdatum: Beginn Periode
- Liegt das Datum des Abschreibungsbeginns nach dem Beginndatum der Periode, erfolgt die Neubewertung zum Abschreibungsbeginn.
- Liegt das Datum des Abschreibungsbeginns vor oder am Enddatum der aktuellen Periode, erfolgt die Neubewertung zum Beginn der aktuellen Periode.
3/ Ausgewähltes Ausführungsdatum:Ende Geschäftsjahr
Hinweis: eine Neubewertung am Geschäftsjahresende ist nur zulässig, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden:
- die aktuelle Periode ist die letzte Geschäftsjahresperiode,
- es handelt sich um den Buchhaltungsplan oder einen frei verwalteten Plan nach den Buchhaltungsnormen Standard oder Hauptbuchhaltung, wenn das Unternehmen der französischen Rechtsordnung unterliegt,
- eine Anlagenberechnung wurde vor der Neubewertung durchgeführt.