Die Erfassung eines Standardveräußerungspreises ermöglicht eine Antwort auf den Bedarf der Unternehmen, die den vergangenen Artikeln, die keinen Wert (Bruttowert=0) oder keinen Wert mehr (Nettowert=0) haben, einen symbolischen Veräußerungspreis zuweisen wollen.
Der Betrag muss in der Verwaltungswährung des Unternehmens erfasst werden.