Eine Retoure wird automatisch als vom Typ ‚standortübergreifend‘ angesehen, wenn der mit der Lieferadresse verknüpfte Standort zum gleichen juristischen Unternehmen gehört, wie der Retourenstandort. Es muss sich auch um einen Standort vom Typ ‚Lager‘ handeln.
Bei ‚unternehmensübergreifenden‘ Retouren Ist dieser Indikator ebefalls aktiviert. Betrifft die Retoure einen ‚standortübergreifenden‘ Kunden (Standort des gleichen Unternehmens), kann sie nicht Teil einer Gutschrift sein.