Die Zeiten des Arbeitspostens werden mithilfe von zwei Koeffizienten berechnet:
Bei Anlage eines Fertigungsreihenarbeitsgangs muss der Standort des Postens dem Standort der Fertigungsreihenvariante entsprechen, sofern letzterer bekannt ist.
Ist der Hauptarbeitsplatz vom Typ Fremdverarbeitung, kann kein zweiter Arbeitsplatz zugewiesen werden.