Feldhilfe (TAXCOE) 

Der Besteuerungskoeffizient bezeichnet das Prinzip, nach dem innerhalb der zu versteuernden Arbeitsgänge nur die Steuer auf Ausgaben für abzugsfähige Arbeitsgänge abgezogen wird.
Der Wert, der zwischen 0 und 1 liegt (einschließlich Bereichsgrenzen) ist Teil der Bestimmung des Steuerabzugskoeffizienten und des Satzes der erstatteten USt.
Er wird automatisch mit dem Wert des vorläufigen Besteuerungskoeffizienten des angegebenen Steuersegments ausgefüllt und kann geändert werden.
Ist kein Steuersegment angegeben, wird standardmäßig wie folgt initialisiert:
- mit dem Wert 1 bei direkter Anlage einer Ausgabe,
- mit dem entsprechenden Wert des USt.-Satzes der Rechnung für eine durch Rechnungsfreigabe erstellte Ausgabe.
Wird der Wert geändert, wird er als erzwungen betrachtet. Im Menü Aktionen wird die Option „Von der Anwendung neu zu berechnen“ verfügbar; durch die Aktivierung dieser Option wird der erzwungene Koeffizient aufgehoben, indem der erfasste Wert storniert wird. Des Weiteren wird der vorläufige Koeffizient des Aktivitätssektors wiederhergestellt oder ihm wird der ursprüngliche Wert zugewiesen, wenn kein Steuersegment angegeben wurde, und der Abzugskoeffizient sowie der Satz und die Beträge der rückerstatteten USt. werden berechnet.