Bei der Ausgabe der Verarbeitung Abschluss füllt dieser Koeffizient den Endgültigen Steuerkoeffizienten aus.
Hinweise:
- Bei der Analge wird dieser Koeffizient auf 0 erzwungen, wenn der vorläufige Koeffizient 0 ist: diese Koeffizienten können dann nicht mehr geändert werden.
- Ist der Steuerpflichtkoeffizient mit 0 angegeben, erhalten die Steuerkoeffizienten automatisch den Wert 0 und können nicht mehr geändert werden.
- Bei der Änderung kann der Wert 0 nicht mehr zugewiesen werden.