Feldhilfe (TAXCOEFLG) 

Dieser Zwangsindikator muss aktiviert sein, damit der endgültige Steuerkoeffizient von der Steuerausgleichsverarbeitung berücksichtigt wird. Standardmäßig werden die der Kostenstelle zugewiesenen Anlagen nicht verarbeitet.
Sie wird automatisch bei der Ausgabe der Abschlussverarbeitung deaktiviert, außer wenn die vorläufigen und endgültigen Koeffizienten identisch sind.